Kurzarbeitergeld nur um sechs Monate verlängern



Zu den Plänen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), die Ende dieses Jahres auslaufende Kurzarbeitergeldregelung ab Januar 2010 um 18 Monate zu verlängern, erklärt der Geschäftsführer und designierte Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke:

„Das Handwerk lehnt eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes im Block für volle 18 Monate ab. Es besteht die Gefahr, dass die Unternehmen dies als Signal für eine Dauersubventionierung missverstehen. Besser ist es, eine notwendige Verlängerung auf jeweils sechs Monate zu begrenzen. Je nach Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt kann dann aktuell über die weitere Verlängerung entschieden werden. Gewöhnungs- und Mitnahmeeffekte bei den Unternehmen, die die Produktivität gefährden, werden so begrenzt. Es wird durch ein solches Verfahren auch deutlicher, dass der Erhalt von Arbeitsplätzen auf Kosten der Beitragszahler ein absehbar auslaufendes Modell ist.

Wir appellieren erneut an die Bundesregierung, bei einer Verlängerung die Kurzarbeitergeldregelung mittelstandsgerechter auszugestalten. Dies bedeutet, dass die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nicht mit der Forderung nach Weiterbildung verbunden wird. Auch sollte die Erstattung nicht erst ab dem 7. Monat Kurzarbeitergeld gewährt werden, sondern ab dem ersten Tag. Diese Regelung kann auf Unternehmen mit bis zu 50 Arbeitnehmern begrenzt werden.“

Autor:
Holzi am 24. Nov. 2009 um 17:12 Uhr
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