Die Europäische Union erlässt schärferes Gesetz gegen illegal geschlagenes Holz. Holz-Betrüger müssen zukünftig mit härteren Strafen rechnen. Die Deutsche Säge- und Holzindustrie ist zufrieden.
Ab März tritt EU-weit ein neues Gesetz gegen illegal geschlagenes Holz in Kraft, die sogenannte „EU-Holzhandelsverordnung“. Damit können die Verbraucher in Zukunft sicher sein, dass ihre Holzprodukte aus legaler Waldnutzung stammen. Unternehmen, die dagegen verstoßen, müssen mit einer Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder Abmahnung rechnen.
Bekannte Nachhaltigkeitszertifikate wie beispielsweise FSC verlieren damit an Bedeutung. Das ist nach Meinung von Lars Schmidt von der Deutschen Säge- und Holzindustrie (DSH) auch gut so: „Das Siegel FSC führt die Verbraucher in die Irre. Es verrät nicht, woher das Holz kommt und ob die Waldwirtschaft des Herkunftslandes den Gesetzen in Deutschland entspricht.“ Auch kritisiert Schmidt den gegenwärtigen „Siegel-Dschungel“: „Es gibt zu viele Umweltsiegel – die Verbraucher können sich kaum noch orientieren.“ Wie wichtig die Umsetzung der neuen Holzhandelsverordnung ist, macht Lars Schmidt auch am aktuellen Pferdefleisch-Skandal fest: „Täuschungen erscheinen häufig immer noch zu einfach und lukrativ. Die Überwachung von Produkten muss funktionieren und die Herkunft der Rohstoffe zu jedem Zeitpunkt lückenlos nachvollziehbar sein.“ Lars Schmidt lobt: „Das neue Holzgesetz sagt dem illegalen Holzeinschlag den Kampf an.“
Die Säge- und Holzindustrie ist mit dem verschärften Gesetz insgesamt zufrieden. Sie muss damit nicht mehr mit Billigholz aus unklaren Quellen konkurrieren. Für Unternehmen, die ihren Rohstoff aus deutschen Wäldern beziehen, ändere sich laut dem DSH nur wenig, da illegaler Holzeinschlag hierzulande nahezu ausgeschlossen werden kann. Vor allem aber Firmen, die Holz importieren, müssen künftig strengere Sorgfaltspflichten einhalten und damit die Legalität der importierten Ware anhand von belastbaren Dokumenten sicherstellen. Kontrolliert werden sie dabei von den Zollbehörden und der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft. Zu den Änderungen hat der DSH zusammen mit dem Deutschen Holzwirtschaftrat (DHWR) für die Unternehmen einen Informationsflyer sowie einen Fragen- und Antwortenkatalog zusammengestellt. Die Dokumente stehen auf der Homepage der Deutschen Säge- und Holzindustrie zum Download bereit: http://bit.ly/WKoafU .
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