Nordwestdeutsches Tischlerhandwerk schließt Entgeltverhandlungen mit der IG Metall ab


Ende Juni 2013 haben sich die Tarifvertragsparteien für das nordwestdeutsche Tischlerhandwerk auf einen zweijährigen Abschluss für die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen geeinigt. In der zweiten Verhandlungsrunde mit der IG Metall wurde folgendes Ergebnis erzielt:
- Die Lohn- und Gehaltstarifverträge gelten bis zum 31. August 2013 ohne Tarifsteigerung weiter (Nullmonat).
- Die Löhne und Gehälter erhöhen sich zum 1. September 2013 um 3,0 Prozent.
- Zum 1. Januar 2015 steigen die Entgelte um weitere 2,1 Prozent.
- Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich für alle Ausbildungsjahre zum 1. September 2013 um je 30 Euro.
- Zum 1. September 2014 steigen die Ausbildungsvergütungen um weitere 18 Euro je Ausbildungsjahr.
- Außerdem haben die Tarifparteien die Einführung eines gemeinsame Entgeltrahmentarifvertrages vereinbart. Die Lohn- und Gehaltsgruppensind identisch mit der jeweiligen bisherigen Entgeltgruppe.
- Diese Verträge haben eine Laufzeit vom 1. August 2013 bis zum 31. Juli 2015.

Belastung für Betriebe gering gehalten

Mit diesem Ergebnis konnte ein Tarifabschluss erzielt werden, der der aktuellen Konjunktursituation im Tischlerhandwerk mit spürbar geringeren Auftragsbeständen und einer deutlich gestiegenen Wettbewerbslage entspricht. Durch den „Nullmonat“ August und den zeitlichen Versatz der zweiten Entgeltsteigerung konnte außerdem die durchschnittliche Belastung für die Betriebe spürbar gering gehalten werden. Der Abschluss über einen Zeitraum von zwei Jahren verschafft den Betrieben darüber hinaus Planungssicherheit.

Ein Ergebnis in ähnlicher Größenordnung hatte die IG Metall in der ersten Verhandlungsrunde noch rundheraus abgelehnt. Eine konsequente Verhandlungsführung sowie neueste Zahlen aus einer NRW-Blitzumfrage über die aktuelle Auftrags- und Wettbewerbs-Situation haben bei der Gewerkschaft jedoch Wirkung hinterlassen. Die Tabellen über die neuen Entgelte wird der Fachverband allen Innungen nach Abschluss der Erklärungsfrist am 9. Juli 2013 zusenden.

Autor:
Holzi am 27. Jun. 2013 um 13:33 Uhr
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