Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat mit einer Ausnahmegenehmigung das zulässige Gesamtgewicht für Lkw bei Rundholztransporten auf 44 Tonnen erhöht. Die Regelung könnte möglicherweise auch auf die benachbarten Bundesländer ausgeweitet werden. Rückmeldungen aus Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern stehen noch aus.
Damit reagieren die zuständigen Behörden auf die Folgen des Orkans „Christian“, der Ende Oktober 2013 über Norddeutschland wütete. Allein in Schleswig-Holstein hinterließ der Sturm eine Schadholzmenge von rund 400.000 Kubikmetern.
Die Entscheidungsträger in Kiel folgen mit der Ausnahmeregelung in weiten Teilen den Forderungen der Deutschen Säge- und Holzindustrie (DeSH) und der Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher (AGR). Diese hatten in einem Schreiben an die Landesregierung auf die Probleme des Windwurfholzes hingewiesen. Das Sturmholz müsse möglichst effizient aufgearbeitet und abtransportiert werden, um Schädlinge und Wertverlust zu vermeiden.
Nach Sturmschäden droht in den betroffenen Wäldern eine Plage durch Borkenkäfer, da diese geschwächte Nadelbäume als Brutstätte suchen. Werden umgeworfene und abgebrochene Bäume nicht umgehend beseitigt, kann sich der Schädling rasch auf gesunde Bäume ausweiten und zu einem großflächigen Absterben führen.
Die Aufarbeitung der gesamten Sturmschäden wird sich nach Angabe der schleswig-holsteinischen Landesforsten voraussichtlich noch bis zum Sommer 2014 hinziehen.
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