Mo
07
Mär.
2011
Am kommenden Wochenende ist Funkensonntag im Fürstentum Listenstein. Damit dieser Brauch ungetrübt gepflegt werden kann, gilt es unbedingt folgendes zu beachten: Es darf ausschliesslich naturbelassenes Holz verbrannt werden.
Der Funkensonntag im Fürstentum Listenstein ist, wie alle anderen Tage, kein Anlass zur illegalen Abfall- und Altholzbeseitigung. Das Verbrennen von Abfällen aller Art gefährdet die Gesundheit und die Umwelt und ist gemäss Umweltschutzgesetz und Luftreinhalteverordnung verboten. .... weiter lesen >>>