Am kommenden Wochenende ist Funkensonntag im Fürstentum Listenstein. Damit dieser Brauch ungetrübt gepflegt werden kann, gilt es unbedingt folgendes zu beachten: Es darf ausschliesslich naturbelassenes Holz verbrannt werden.
Der Funkensonntag im Fürstentum Listenstein ist, wie alle anderen Tage, kein Anlass zur illegalen Abfall- und Altholzbeseitigung. Das Verbrennen von Abfällen aller Art gefährdet die Gesundheit und die Umwelt und ist gemäss Umweltschutzgesetz und Luftreinhalteverordnung verboten.
Unter den Begriff Altholz fällt Holz von Gebäudeabbrüchen, Abfallholz von Baustellen, Möbel, Paletten, Zaunpfähle etc. Holzbestandteile mit Farbanstrichen können giftige Schwermetalle enthalten, die in einem offenen Feuer freigesetzt werden. Bei der Verbrennung von kunststoffbeschichtetem Holz im Freien können Dioxin-Belastungen entstehen. Untersuchungen von scheinbar "unbehandelten" Holzproben, wie z.B. Holzpaletten, haben ergeben, dass weit mehr als die Hälfte dieser Materialien hohe Schadstoffbelastungen aufweisen. Diese können von nicht sichtbaren Behandlungsverfahren herrühren.
Zum Schutz der Gesundheit und Umwelt vor Belastungen mit dem hochtoxischen Dioxin, mit Schwermetallen und weiteren Schadstoffen darf deshalb, wie bei anderen privaten Holzfeuerungen auch, nur naturbelassenes, trockenes Holz verbrannt werden.
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