Häusliche Feuerstätten: Nachweis-Pflicht gegenüber dem Schornsteinfeger - 2013 wird es ernst

Do

22

Aug.

2013

Das Jahr 2013 wird für viele Kaminofenbesitzer ein besonderes Jahr. Dann müssen sie ihrem Schornsteinfeger gegenüber den Nachweis erbringen, dass ihre Feuerstätte die Anforderungen der Ersten Bundes-Immissionsschutz-Verordnung, kurz 1.BImSchV, erfüllt. Sollte die Typprüfung für ihr „Schätzchen“ 1975 oder früher erfolgt sein, könnte es jetzt ernst werden. Denn solche alten Öfen halten vielfach nicht die Emissionsgrenzen für Feinstaub und Kohlenmonoxid ein. Deshalb droht ihnen ein Jahr später, also Ende 2014, das verdiente „Aus“.

Für alle anderen Betreiber eines Kaminofens, Kachelofens oder Heizkamins gilt: Bei der Feuerstätten-Schau 2013 muss das Jahr der Typprüfung ermittelt werden. Danach richtet sich, bis wann auch sie die 1.BImSchV-Kriterien erfüllen müssen. 2017 enden die Fristen für Feuerungsanlagen der Jahrgänge bis 1984. Drei Jahre später folgen die Geräte mit Typprüfungen bis 1994. Und 2024 schließlich dann all jene Öfen, die vom 1. Januar 1995 bis zum 21. März 2010 in Betrieb gegangen sind. .... weiter lesen >>>

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