Überarbeitet: Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Brandenburg



Brandenburgs Forstminister Jörg Vogelsänger hat die überarbeitete Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen unterzeichnet.
Die überarbeitete Forstrichtlinie schafft durch die Einführung von Festbeträgen bei Waldumbaumaßnahmen deutliche Erleichterungen und Vereinfachungen für die Antragsteller. Des Weiteren wurde das Förderspektrum für die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse, erweitert. So sind die Kosten der Geschäftsführung künftig auch bei einer wesentlichen Erweiterung (vorher nur bei Neugründung oder Fusion) eines anerkannten forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses förderfähig. Als wesentliche Erweiterung gilt die Zunahme der Fläche des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses um mindestens 30 Prozent beziehungsweise 300 Hektar.

Anreiz für Kleinwaldbesitzer

Durch eine Holzmobilisierungsprämie in Höhe von zwei Euro je Festmeter verkauften Holzes soll für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse ein Anreiz geschaffen werden, weitere Holzreserven im Privatwald zu mobilisieren. Als Nebeneffekt wird eine Unterstützung der Zusammenschlüsse erwartet, damit diese noch professioneller arbeiten können. Mit der Förderung über die neue Forstrichtlinie greifen allerdings zeitgleich auch schärfere EU-Vorschriften.

Prioritätensetzung

Bei nicht ausreichenden Haushaltsmitteln werden besondere Projektauswahlkriterien (PAK) angewendet, die eine eindeutige Rang- und Reihenfolge festlegen. Die Kriterien werden mit Erscheinen der Förderrichtlinie im Internet unter www.mil.brandenburg.de bekannt gemacht.

Autor:
Holzi am 08. Mär. 2011 um 16:01 Uhr
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