Belmadur und Accoya endgültig zum Fensterbau zugelassen



Rechtzeitig zur Messe fensterbau/frontale in Nürnberg gibt der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V., Frankfurt am Main (VFF) die erste Überarbeitung des VFF Merkblatts HO.06-4: Holzarten für den Fensterbau – Teil 4: Modifizierte Hölzer heraus. Gegenüber der ersten Ausgabe vom Juni 2008 wurde das Merkblatt um zwei Anhänge zu polymerisierter einheimischer Kiefer (Belmadur) und acetylierter Radiata-Kiefer (Accoya) ergänzt. Damit liegen erstmals Aussagen über die Eignung von zwei modifizierten Holzprodukten für den Fensterbau vor.

„Modifizierte Holzprodukte können eine echte Alternative, z.B. zum Einsatz tropischer Hölzer darstellen“, so Diplom-Holzwirt Rolf Menck, Obmann des Fachgremiums. „Allerdings muss sicher gestellt sein, dass nicht durch vermeidbare Fehler, z.B. bei bekannten Unverträglichkeiten, Schäden auftreten, die den guten Ruf der modifizierten Holzprodukte beeinträchtigen können“, so Menck weiter. Wichtig ist deshalb, dass nur Zulieferprodukte (z.B. Beschichtungen, Beschläge, Dichtstoffe, Dichtprofile) zum Einsatz kommen, die zur Verwendung in Kombination mit dem jeweiligen modifizierten Holzprodukt vom Hersteller freigegeben sind. In den produktspezifischen Anhängen des Merkblatts HO.06-4 finden sich daher eine Vielzahl von Empfehlungen und Hinweisen zur Be- und Verarbeitung dieser Holzprodukte. „Mit dem Merkblatt HO.06-4 und den Hinweisen zur Be- und Verarbeitung der modifizierten Holzprodukte in den Anhängen haben wir aber ein größtmögliches Maß an Sicherheit bei dem Einsatz modifizierter Holzprodukte im Fensterbau geschaffen,“ so nochmals Rolf Menck.

Neben den praktischen Hinweisen zur Be- und Verarbeitung enthalten die produktspezifischen Anhänge selbstverständlich auch noch eine Vielzahl von Angaben zu den physikalischen, mechanischen und chemischen Eigenschaften der beschriebenen modifizierten Holzprodukte. Wichtig ist weiterhin, dass auch die Gebrauchstauglichkeit von kompletten Fensterkonstruktionen aus modifizierten Holzprodukten in ihren kritischsten Varianten und Dimensionen geprüft wurden.

Neben den Anhängen zu Accoya und Belmadur wurden jedoch auch im allgemeinen Teil des Merkblatts verschiedene Veränderungen vorgenommen. So wurde die Tabelle 1 um Spalten ergänzt, in denen die Art der geforderten Nachweise für die verschiedenen Eigenschaften sowie die Prioritäten festgelegt werden, zu welchem Zeitpunkt welche Nachweise vorliegen müssen. Bei den geforderten Nachweisen handelt es sich je nach Bedeutung der zu belegenden Eigenschaft um Eigendeklarationen des Antragstellers (A), um Zeugnisse und/oder Anwendungs­empfehlungen eines Komponentenherstellers (KH) oder um Prüfberichte neutraler und akkreditierter Prüfinstitutionen (P).

Mit der Prioritätenliste haben zukünftige Antragsteller nunmehr auch einen genauen Fahrplan, nach dem sie ihre Nachweise sammeln und ihr Prüfbudget planen können. Die wichtigsten Eckdaten eines modifizierten Holzprodukts, wie z.B. Holzart, Modifizierungsverfahren und die meisten physikalischen und mechanischen Eigenschaften müssen bereits bei der Antragstellung bekannt und belegt sein. Die meisten Verträglichkeitsprüfungen können jedoch auch während des Prozesses der Antrags­bearbeitung, der erfahrungsgemäß zwischen 6 Monaten und einem Jahr dauert, durchgeführt werden. Und bei sehr zeitaufwendigen Prüfungen können die Ergebnisse auch nach Erteilung einer vorläufigen oder endgültigen Zulassung vorgelegt werden.

Es wird erwartet, dass noch im Laufe dieses Jahres zumindest eine vorläufige Zulassung für ein thermisch modifiziertes Holzprodukt ausgesprochen werden kann. Das Merkblatt mit der Bezeichnung HO.06-4: 2010-03 ist als Leseprobe unter www.window.de in Auszügen einzusehen und kann dort im Online-Shop oder über technik@window.de gegen eine Schutzgebühr von 6,-- Euro zzgl. Versandkostenpauschale bestellt werden. Verbandsmitglieder erhalten ein Exemplar des Merkblatts kostenlos.

Autor:
Holzi am 23. Mär. 2010 um 20:06 Uhr
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