Bundesverfassungsgericht urteilt gegen das Absatzfondsgesetz



Die Richter des Karlsruher Bundesverfassungsgerichtes halten das Absatzfondsgesetz für unvereinbar und nichtig. Dem Urteil ging die Klage dreier Kläger vor dem Verwaltungsgericht Köln voran, das dieses Verfahren an das Verfassungsgericht weitergeleitet hatte. Das Gericht sieht es als gegeben an, dass sich die Grundlage des Gesetzes seit der letzten Entscheidung aus dem Jahre 1990 entscheidend verändert hat.
Für die ZMP bedeutet das zunächst das Aus nach nahezu 60 Jahren Marktberichterstattung, sofern die Wirtschaft und der Gesetzgeber keine Lösungen finden. Wegen künftig fehlender Nachdrucke von ZMP-Informationen in Fach- und Tageszeitungen von nahezu 30 Millionen täglich wird die Agrarbranche erhebliche Informationsdefizite hinnehmen müssen.

"Wir leben in einem Informationszeitalter und unterbinden die wichtigste Grundlage aller Entscheidungen - die Information", so Ralf Goessler, Geschäftsführer der ZMP nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. "Nationale und globale Marktinformationen lassen sich nicht unterbinden oder kontrollieren", sagte er, "weswegen es umso wichtiger ist, sie richtig zu interpretieren und sie frühzeitig zur Verfügung zu stellen. Bei gleichzeitigem Rückzug des Staates aus vielen Erhebungen und verstärktem Einsatz von EU- und Drittländern auf den Agrarmärkten geben wir den entscheidenden Vorsprung für unsere Unternehmer in Deutschland aus der Hand".

Er erwarte eine baldige Interpretation zur Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichtes und eine entsprechende Neuausrichtung des Systems Absatzfonds. Die Dachverbände und die Politik sind jetzt aufgerufen, über neue Strukturen nachzudenken und wegen des bestehenden Bedarfs auch umzusetzen.

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Holzi am 05. Feb. 2009 um 05:46 Uhr
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