Die WORLD-Palette, die seit ihrer Einfhrung im Frhjahr 2008 den Logistikmarkt gehrig in Bewegung brachte, wurde nun vom Oberlandesgericht Thringen rechtskräftig anerkannt. Die Marke WORLD darf weiterhin uneingeschränkt fr die Produktion von Mehrweg-Paletten im Euroformat eingesetzt werden. Damit zog das OLG Thringen einen Schlussstrich unter die seit zwei Jahren währenden Rechtsstreitigkeiten zwischen der EPAL und der Falkenhahn AG: Die Klage der EPAL wurde gem. Urteil vom 21.07.2010 (Az. 2 U 279/09) nach allen marken- und wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten abgewiesen. Eine Revision ist nicht zugelassen.
Mitte 2008 zog die EPAL vor das Erfurter Landgericht, um die Marke WORLD aus dem Markenregister löschen und die Verwendung der Marke „WORLD“ bzw. „WORLD im Oval“ für die Kennzeichnung von Holzpaletten untersagen zu lassen. Der Grund: Es bestehe eine erhebliche
Verwechselungsgefahr mit den Marken „EPAL im Oval“ und „EUR im Oval“.
Per Urteil vom 12.03.2009 (Az. 3 O 987/08) entschied das Landgericht Erfurt, dass die Klage auf Löschung der Marke WORLD zwar abgewiesen wird, die Verwendung der Marke „WORLD im Oval“ jedoch untersagt ist. Aus diesem Grund wurden die Paletten der Falkenhahn AG daraufhin mit dem Einbrand „WOLRD im Rechteck“ gekennzeichnet.
Allerdings legte die Falkenhahn AG gegen dieses Urteil Berufung ein. Diesem Einspruch gab das OLG Thringen nun statt und wies die Klage der EPAL in vollem Umfang ab. Eine Revision wurde nicht zugelassen, und somit ist das Urteil, nachdem die Einspruchsfrist mittlerweile abgelaufen ist, rechtskräftig.
Der Falkenhahn AG ist es nunmehr gestattet, die Europaletten aus eigener Produktion sowohl mit dem Einbrand „WORLD im Rechteck“ als auch mit dem Einbrand „WORLD im Oval“ zu kennzeichnen. Um während des laufenden Verfahrens keine rechtlichen Schwierigkeiten zu bekommen, verzichtete Falkenhahn seit April 2009 auf die Verwendung des Ovals und kennzeichnet seine Paletten seitdem mit einem rechteckigen Einbrand.
In einer überaus detaillierten Urteilsbegründung sahen die Richter des OLG keinen rechtlichen Grund, die Verwendung der vorliegenden, eingetragenen Markenzeichen zu verbieten. Auch fehle es an der erforderlichen Verwechslungsgefahr: Beide Marken werden „im wesentlichen durch ihren Wortbestandteil geprägt“ und sind „in ihren Wortbestandteilen klanglich und schriftbildlich völlig verschieden“, sodass diese Tatsache eine ausreichende „Unterscheidungskraft für Holzpaletten besitzt“. Demgegenüber sei – so das Gericht – das Oval „bloß eine nichts sagende graphische Umrandung, die einer blichen Umrandung eines Prägestempels auf Holz entspricht.“
Ob die Produktion nach dem Punktsieg vor Gericht wieder zur alten Kennzeichnung zurückkehrt,
ließ die Falkenhahn AG offen. Marcus Falkenhahn, Sprecher der Falkenhahn AG: „Das erfreuliche Urteil des OLG Jena ist ja noch ganz frisch. Momentan prüfen wir die Umstellung zurück zum Oval. Allerdings werden wir uns mit unserer Entscheidung bis nach der FachPack in Nürnberg, an der wir erstmals als Aussteller teilnehmen werden, Zeit lassen, um die Stimmung der Verpackungs- und Logistikbranche mit in unsere Überlegungen einzubeziehen. Danach haben wir ein klareres Stimmungsbild.“ Insgesamt, so Falkenhahn, sei das Urteil auch deshalb erfreulich, weil das Gericht nochmals ausdrücklich festgestellt hat, dass in dem vorliegenden Fall beide Produkte absolut identisch in Bezug auf Eigenschaften und Anforderungen seien:
„Es handelt sich jeweils um Holzflachpaletten nach einem bestimmten normierten Standard, der unstrittig ist“ (Zitat OLG). „Das gibt den Verwendern der World-Palette noch zusätzliche Rechtssicherheit: Bei der World-Palette handelt es sich nicht nur um ein eingetragenes Markenprodukt, sondern um eine Qualittspalette, die allen Ansprchen – wie z.B. dem Einsatz im Hochregallager – absolut gerecht wird.“
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