Will die Bundesregierung BAG-Urteil zu Soka-Bau unterlaufen?

Mi

09

Nov.

2016

Erst vor wenigen Wochen atmeten viele Tischler und Montagebetriebe auf, als das Bundesarbeitsgericht am 21.09.2016 entschied, dass die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren des Baugewerbes vom 17.03.2014 unwirksam ist. Nun rumort es im Handwerk: scheinbar plant das Bundesarbeitsministerium ein Gesetzesvorhaben, um die Rechtsprechung zu korrigieren. Gerüchten zufolge soll dieser Gesetzentwurf zeitnah durch die Regierungsfraktionen eingebracht werden – öffentlich diskutiert wird das Thema nicht. .... weiter lesen >>>



Zahlungspflicht an Soka-Bau war rechtswidrig

So

25

Sep.

2016

Gute Nachricht für Tischler und Montagebetriebe: In einem Urteil vom 21.09.2016 (Az: 10 ABR 48/15) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Allgemeinverbindlich-erklärung (AVE) des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren des Baugewerbes vom 17.03.2014 unwirksam ist.

Dies bedeutet, dass alle betroffenen Mitgliedsbetriebe, bei denen nach der bisher gültigen Rechtslage eine Zahlungspflicht bestanden hat, dieser nicht mehr nachkommen müssen.

Das Gericht hat diese Entscheidung damit begründet, dass von Seiten der Arbeitgeberverbände des Deutschen Baugewerbes nicht nachgewiesen werden konnte, dass die nach dem damaligen Rechtsstand erforderliche 50 % Quote bei den Beschäftigten vorgelegen hat. .... weiter lesen >>>



Erneuter Erfolg bei der gerichtlichen Überprüfung der Allgemeinverbindlicherklärung der Sozialkassentarifverträge

Fr

10

Jul.

2015

In zwei Entscheidungen vom 8. und 9. Juli 2015 hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg festgestellt, dass die Allgemeinverbindlicherklärung der Sozialkassentarifverträge für das Baugewerbe aus den Jahren 2012 und 2013 in einem ordnungsgemäßen Verfahren durch das Bundesarbeitsministerium erfolgt ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt waren. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts können an der Wirksamkeit dieser Allgemeinverbindlicherklärungen „keine vernünftigen Zweifel“ bestehen.

Wie bereits bei der Verkündung der beiden Entscheidungen deutlich wurde, ist auch das öffentliche Interesse an der allgemeinverbindlichen Wirkung der Sozialkassentarifverträge durch das Landesarbeitsgericht geprüft und ausdrücklich bejaht worden; alle Sozialkassenverfahren hätten sich in der Praxis bewährt, die Förderung der Berufsausbildung, die Gewährung einer zusätzlichen tariflichen Altersversorgung und auch die Absicherung der Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer des Baugewerbes lägen im öffentlichen Interesse und seien nur auf der Grundlage allgemeinverbindlicher Tarifverträge erreichbar. .... weiter lesen >>>



Erfolg bei der gerichtlichen Feststellung der Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung der Sozialkassentarifverträge

Mo

20

Apr.

2015

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 17. April 2015 festgestellt, dass die Allgemeinverbindlichkeit der Sozialkassentarifverträge für das Baugewerbe aus den Jahren 2008 und 2012 zu Recht erfolgte. Damit bleiben alle Baubetriebe - unabhängig von ihrer Verbandsmitgliedschaft - verpflichtet, die monatlichen Sozialkassenbeiträge an die SOKA-BAU in Wiesbaden abzuführen.

„Damit haben wir in einem jahrelangen Rechtsstreit, der zunächst vor dem Verwaltungsgericht Berlin begann, einen Etappensieg errungen. Auch wenn dieser Rechtsstreit vermutlich vor dem Bundesarbeitsgericht fortgesetzt werden wird und weitere Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht anhängig sind, gibt es damit wieder größere Rechtssicherheit für die von den Sozialkassen der Bauwirtschaft an die Arbeitgeber (Urlaubsvergütung, Ausbildungskosten) und an die Arbeitnehmer (Urlaubsabgeltungen, Rentenbeihilfeleistungen) unseres Wirtschaftszweiges gewährten Leistungen“, erklärte dazu ZDB-Vizepräsident Frank Dupré. .... weiter lesen >>>



Waldeigentümer fordern Reform der steuerlichen Verschonungsregelung

Mi

17

Dez.

2014

Nach dem Urteil vom 17.12.2014 des Bundesverfassungsgerichts im Erbschaftsrecht hat es nun der Gesetzgeber in der Hand, die Stabilität von rund 160.000 kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Forst- und Holzwirtschaft zu garantieren. Denn er muss bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung treffen.

Der Präsident des deutschen Waldbesitzerverbandes AGDW – Die Waldeigentümer, Philipp Freiherr zu Guttenberg, begrüßt die Karlsruher Sichtweise, dass KMU zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen steuerlich begünstigt bleiben können. Er mahnt aber an: „Die Politik muss bei der Neugestaltung dem ländlichen Raum und der Familienforstwirtschaft Rechnung tragen. Deren Wirtschaftsmodell besteht gerade darin, über Generationen Werte zu schaffen. Bis es zur ersten Holzernte und damit zu Einnahmen kommt, wird das Betriebsvermögen mehrfach vererbt. Vor diesem Hintergrund ist jegliche Belastung zu vermeiden, die an die Substanz geht.“ .... weiter lesen >>>



Sicheres und nachhaltiges Bauen mit EU-Recht vereinbaren

Do

13

Nov.

2014

Bundesbauministerin Barbara Hendricks hat den Ländern Unterstützung bei der Umsetzung des EuGH-Urteils zu Bauprodukten zugesagt. "Der Bund ist bereit, die Länder mit seinem Sachverstand zu unterstützen und auch die notwendigen Verfahren auf den Weg zu bringen", erklärte Hendricks heute bei einem Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung in Berlin. Am 16.10.2014 hatte der Europäische Gerichtshof die Praxis der Länder, in einer Liste Zusatzanforderungen an CE-gekennzeichnete Bauprodukte aufzustellen, für europarechtswidrig erklärt (Rs. C-100/13).

Hendricks betonte: "Es ist jetzt klar, dass wir in Deutschland von unmittelbar produktbezogenen Zusatzanforderungen und verpflichtenden nationalen Zulassungen wegkommen müssen. Hier müssen wir eng mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten. Genauso wichtig ist es aber auch, dass wir gegenüber der Kommission darauf bestehen, dass die vielen bekannten Mängel und Lücken in der europäischen Harmonisierung von Bauprodukten jetzt rasch beseitigt werden. Das wichtigste ist für mich, dass wir in Europa und in Deutschland die Errungenschaften eines sicheren und nachhaltigen Bauens bewahren und ausbauen." .... weiter lesen >>>



Nach dem Urteil ist vor der Änderung?

Di

11

Nov.

2014

Einige Schreiber frohlockten bereits, die Bauregellisten (BRL) seien gekippt. Doch jeder, der das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Aktenzeichen C-100/13) näher analysiert, dürfte die Situation anders beurteilen. Denn das Urteil vom Oktober dieses Jahres bezieht sich ausschließlich auf die Nachregelungen europäisch gekennzeichneter Produkte (Bauregelliste B), die in harmonisierten Normen (CE) geregelt sind.

Deutschland hatte kritisiert, dass diese Normen unvollständig seien. Dem folgte der EuGH nicht. Er verwies vielmehr darauf, dass Deutschland es vorab unterlassen habe, die Normen im Rahmen der europäischen Verfahren zu korrigieren. .... weiter lesen >>>



Deutsche Bauwirtschaft zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)

Fr

31

Okt.

2014

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes befürchten Qualitätsverluste bei Bauprodukten und fordern, dass die Verwendbarkeit von Bauprodukten sichergestellt und Europäische Normen nachgebessert werden.

„Mit dem jetzt ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs, mit dem Deutschland untersagt wird, zusätzliche Qualitätsanforderungen an Bauprodukte zu stellen, ist die bewährte Qualität von Bauprodukten in Deutschland gefährdet. Wir sehen die Bundesregierung und die Bauaufsichtsbehörden in der Pflicht, wesentliche Anforderungen an Bauprodukte, die den Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt tangieren, entweder auf europäischer Ebene durchzusetzen oder einen Lösungsweg für eine nationale Regulierung zu finden.“ Dies erklärten die Vizepräsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes und des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Wolfgang Paul und Dipl.-Ing. Klaus Pöllath, heute in Berlin. .... weiter lesen >>>



GD Holz begrüßt EuGH-Entscheidung wegen Handelshemm- nissen bei bestimmten Bauprodukten

Fr

31

Okt.

2014

Im Juni 2012 hatte die Europäische Kommission die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt, weil Deutschland bei bestimmten harmonisierten CE-Bauprodukten zusätzliche nationale Anforderungen vorsieht. Damit diese Produkte in Deutschland verwendet werden können, müssen sie zusätzlich zur CE-Kennzeichnung ein Ü-Zeichen tragen. Konkret ging es um folgende drei Produkte, für die es harmonisierte Normen gibt und für die das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT) in seinen Bauregellisten zusätzliche Anforderungen vorsieht: Außentüren, Wärmedämmstoffe aus Mineralwolle mit zusätzlichen Brandschutzanforderungen und Rohrleitungs-Dichtungen mit zusätzlicher Funktionsprüfung.

Mit seiner Entscheidung vom 16. Oktober 2014 urteilt der EuGH, dass diese zusätzlichen nationalen Anforderungen (Ü-Zeichen) für harmonisierte CE-Bauprodukte zu einer unzulässigen Marktzugangsbeschränkung führen. Er wertet das Vorgehen Deutschlands als Handelshemmnis und somit als Verstoß gegen EU-Recht. .... weiter lesen >>>



Landesbetrieb Wald und Holz legt Berufung gegen Klausner Urteil ein

Mo

19

Mär.

2012

Nach der Sturmkatastrophe Kyrill hatte das Land NRW im Jahr 2007 in Abstimmung mit den Vermarktungsorganisationen des Privat- und Kommunalwaldes mit sechs Sägewerken langfristige Liefervereinbarungen getroffen. Dazu gehörte auch die österreichische Klausner-Gruppe, die allerdings kurz darauf wegen des Einbruchs der nordamerikanischen Märkte im Zuge der Finanzkrise in finanzielle Schwierigkeiten geriet. In der Folge kamen es unter anderem zu Zahlungsschwierigkeiten mit nordrhein-westfälischen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern sowie mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW. .... weiter lesen >>>

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