Nach der Sturmkatastrophe Kyrill hatte das Land NRW im Jahr 2007 in Abstimmung mit den Vermarktungsorganisationen des Privat- und Kommunalwaldes mit sechs Sägewerken langfristige Liefervereinbarungen getroffen. Dazu gehörte auch die österreichische Klausner-Gruppe, die allerdings kurz darauf wegen des Einbruchs der nordamerikanischen Märkte im Zuge der Finanzkrise in finanzielle Schwierigkeiten geriet. In der Folge kamen es unter anderem zu Zahlungsschwierigkeiten mit nordrhein-westfälischen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern sowie mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Unter anderem deshalb trat im August 2009 der Landesbetrieb von der Rahmenvereinbarung zur Holzabnahme mit der Firma Klausner zurück, die daraufhin das Land verklagte. Das Landgericht Münster hatte am 17. Februar 2012 festgestellt, dass der Rücktritt oder die Kündigung der Rahmenvereinbarung nicht rechtswirksam war. Aus Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen ist die von Klausner erhobene Feststellungsklage zur Klärung des Sachverhaltes unzulässig, zudem sei nicht geklärt, ob für eine der beiden Seiten ein Schaden entstanden sei. Um die Rechte des Landes Nordrhein-Westfalen zu sichern, legt der Landesbetrieb Wald und Holz deshalb heute gegen das Klausner-Urteil des Landgerichts Münster Berufung beim Oberlandesgericht Hamm ein.
Die Vermarktung von Holz durch den Landesbetrieb Wald und Holz wird durch das laufende juristische Verfahren nicht beeinträchtigt. Auch nach Abschluss des Verfahrens ist mit einer sicheren Holzvermarktung in Nordrhein-Westfalen durch den Landesbetrieb zu rechnen.
Kommentar hinzufügen