Waldeigentümer fordern Reform der steuerlichen Verschonungsregelung

Mi

17

Dez.

2014

Nach dem Urteil vom 17.12.2014 des Bundesverfassungsgerichts im Erbschaftsrecht hat es nun der Gesetzgeber in der Hand, die Stabilität von rund 160.000 kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Forst- und Holzwirtschaft zu garantieren. Denn er muss bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung treffen.

Der Präsident des deutschen Waldbesitzerverbandes AGDW – Die Waldeigentümer, Philipp Freiherr zu Guttenberg, begrüßt die Karlsruher Sichtweise, dass KMU zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen steuerlich begünstigt bleiben können. Er mahnt aber an: „Die Politik muss bei der Neugestaltung dem ländlichen Raum und der Familienforstwirtschaft Rechnung tragen. Deren Wirtschaftsmodell besteht gerade darin, über Generationen Werte zu schaffen. Bis es zur ersten Holzernte und damit zu Einnahmen kommt, wird das Betriebsvermögen mehrfach vererbt. Vor diesem Hintergrund ist jegliche Belastung zu vermeiden, die an die Substanz geht.“ .... weiter lesen >>>

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