Parkett und Holzfußböden müssen ab dem 1. März 2010 das CE-Kennzeichen tragen. Die so genannte Koexistenzphase der Norm DIN EN 14342 wird um ein weiteres Jahr verlängert, wie die Europäische Kommission auf Anfrage der Parkettindustrie mitteilte. Die Unternehmen der Parkettbranche, die bisher von einer Kennzeichenpflicht ab dem 1. März 2009 ausgehen mussten. haben nun ausreichend Zeit, sich auf die verpflichtende Kennzeichnung einzustellen. Der Verband der deutschen Parkettindustrie (vdp) und die Europäische Förderation der Parkettindustrie (FEP) hatten sich für die Fristverlängerung eingesetzt. Auf freiwilliger Basis können die Hersteller von Parkett und Holzfußböden ihre Produkte aber schon jetzt mit dem CE-Zeichen versehen, sofern sie die geforderten Eigenschaften erfüllen.
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