In Deutschland: Keine Gefahr durch kippende Möbel



Umkippende Tische, Schränke und Stühle: In den letzten Jahren häufen sich in den Vereinigten Staaten von Amerika die Meldungen, wonach Kleinkinder von kippenden Möbeln verletzt und sogar erschlagen werden. Häufig handelt es sich bei solch „gefährlichen“ Möbeln um Importware aus Fernost. „Bei deutschen Möbeln ist die Verletzungsgefahr aufgrund strengster Vorschriften – etwa an Standfestigkeit und Kippsicherheit – wesentlich geringer“, weiß Jochen Winning, Geschäftsführer der Deutsche Gütegemeinschaft Möbel (DGM).

Um sich einer laut Winning größtmöglichen Qualität und Sicherheit gewiss zu sein können, sollte der Handel verstärkt Möbel der über 100 DGM-Mitglieder in den Verkehr bringen. Denn alle in der DGM organisierten Möbelhersteller haben sich freiwillig dazu verpflichtet, die geltenden Sicherheits- und Qualitätsanforderungen im RAL-Qualitätssystem einzuhalten. Jeder Hersteller der DGM muss regelmäßig nachweisen, dass die Produktion seiner Möbel auf einem gleichbleibend hohen Qualitätsniveaus abläuft. So kommen nur diejenigen Möbel in Handel, die stabil, sicher, haltbar und gut verarbeitet sind – zum Schutz und zur Sicherheit der Verbraucher.

Jedes DGM-Möbel erfüllt strenge Prüfnormen

„Der Unterschied zu US-Amerika ist, dass dort nicht so strenge Vorschriften wie in Europa bestehen. Gut 30 Prozent aller Möbelimporte kommen hier aus China und sind von minderer Gesamtqualität. Diese gelangen oft ungeprüft in den Handel“, sagt Jochen Winning. Würden dort ähnliche Güte- und Prüfbestimmungen bestehen wie in Deutschland, würde sich die Verletztenstatistik deutlich verringern. In zahlreichen Prüfnormen wie beispielsweise Kippsicherheit (DIN 68878), Standsicherheit (DIN EN 1022) und Belastbarkeit (EN 1727) werden die DGM-Möbel auf Herz und Nieren geprüft. Ein Produkt gilt als sicher, wenn bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung – dies schließt auch die Gebrauchsdauer ein – ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit und Sicherheit von Personen erreicht wird. Dass sich ein Kleinkind an einem Schrank hochzieht oder der Hausherr beim Wechsel einer LED-Leuchte ausnahmsweise einmal auf einen Stuhl steigt, sollte ein Möbelstück bis zu einem gewissen Maße durchaus aushalten können. Dies kann alleine schon durch die Bauart sichergestellt sein, wie bei großen Schranktiefen und hoher Eigenmasse. Bei Einzelmöbeln mit geringen Tiefen oder ausziehbaren Elementen sollte eine sichere, stabile Wandbefestigung erfolgen.

Sorgfaltspflicht der Eltern

Wichtig für die Langlebigkeit und Sicherheit eines Möbelstücks ist vor allem auch dessen sachgemäßer Gebrauch. Eltern haben etwa darauf zu achten, dass ihre Kleinen aus dem Wandschrank keine Leiter und aus dem Stuhl kein Karussell machen. Ebenso dürfen Tische oder Schränke nicht übermäßig überladen werden, da ansonsten die Stabilität gefährdet ist. Was nützen die bestmöglichen Sicherheitsvorkehrungen des Herstellers, wenn die Erwachsenen gegenüber dem Nachwuchs ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigen. Wenn beide, Hersteller und Käufer, ihren Pflichten nachkommen, kann die Verletzungsgefahr insbesondere von abenteuerlustigen Kindern auf ein Minimum reduziert werden.

Weitere Informationen gibt es unter www.dgm-moebel.de

Autor:
Holzi am 01. Okt. 2009 um 05:56 Uhr
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