Energiewende braucht Bioenergie im EEG!



Im Rahmen seines Parlamentarischen Abends am 07.05.2014 in Berlin kritisierte der Bundesverband BioEnergie (BBE) massiv den EEG-Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 08.04.2014 und fordert diesbezügliche dringende Korrekturen durch den Deutschen Bundestag und den Deutschen Bundesrat im nun anstehenden Gesetzgebungsverfahren ein. „Zwar haben die Bund -Länder-Gespräche vom 01.04.2014 einige marginale Verbesserungen für die Bioenergie gegenüber dem EEG-Referentenentwurf gebracht, diese sind aber völlig unzureichend, um der Bioenergie in der kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung durch das EEG eine Marktperspektive zu ermöglichen. Der vorliegende EEG-Vorschlag der Bundesregierung würgt die weitere Entwicklung der Bioenergie weitgehend ab", so Helmut Lamp, Vorsitzender des Vorstandes des BBE.

Der BBE betont, dass Strom aus Biomasse nicht wie von der Regierung behauptet die „teuerste Variante" unter den Erneuerbaren Energien sei. Denn erst die Bioenergie mache die Energiewende im Verbund mit Strom aus Wind und Sonne verlässlich. Strom aus Biomasse könne flexibel und bedarfsgerecht erzeugt werden und sei dann preiswert und günstig. „Die Förderung der Flexibilisierung im novellierten EEG ist daher richtig und sollte konsequent ausgebaut werden. Daher muss die Flexibilitätsprämie neben Biogasanlagen auch auf bestehende und neue Biomasseheizkraftwerke, Strohheizkraftwerke, Biomassevergasungsanlagen und Pflanzenöl-Blockheizkraftwerke ausgeweitet werden. So kann die Bioenergie einen entscheidenden Beitrag zur Systemstabilität einer erneuerbaren Stromversorgung leisten ", stellt Helmut Lamp eine Kernforderung heraus.

Der im EEG-Gesetzesentwurf vorgesehene jährliche Zubau von höchstens 100 Megawatt für die Bioenergie sei viel zu niedrig. „100 MW Zubau bieten keine ausreichende Überlebenschance für die Bioenergiebranche. Mindestens 300 MW Zubau pro Jahr für die verfügbaren Bioenergie-Technologiepfade sind notwendig und verfügbar. Dieses Potential aus Energiepflanzen, forstlicher Biomasse und Abfall- und Reststoffe ist realistisch darstellbar und wird durch mehrere Studien unter anderem im Auftrag der Bundesregierung nachhaltig untermauert. Die Bundesregierung kann hier nicht die Ergebnisse ihrer eigenen beauftragten Gutachten ignorieren", stellt Helmut Lamp, einen Hauptkritikpunkt heraus.

Weiteren zentralen Korrekturbedarf sieht der BBE bei den Rohstoffvergütungen. Diese dürften nicht wie vorgesehen ersatzlos gestrichen werden. Stattdessen sollten sich die Rohstoffvergütungen bei Biogasanlagen auf Anlagenkonzepte mit überwiegendem Einsatz von Gülle, Mist und landwirtschaftlichen Reststoffen und bei Biomasseheizkraftwerken und Biomassevergasungsanlangen auf Waldrestholz, Landschaftspflegeholz und KUP-Holz konzentrieren. Der BBE fordert hier die tatsächliche Umsetzung der Vereinbarungen des Koalitionsvertrages ein, diese würden im EEG-Gesetzesentwurf jedoch vollkommen ignoriert. Die Förderung von „überwiegend" Abfall- und Reststoffen müsse eine Zukunft im EEG behalten.

Der BBE fordert zudem die Politik auf, den im Koalitionsvertrag und in der Bund-Ländervereinbarung vom 01.04.2014 zugesagten Bestandsschutz im EEG-Gesetzestext auch tatsächlich und vollständig umzusetzen. So dürfe die Einführung einer „Höchstbemessungsleistung" nicht dazu führen, dass z.B. zuvor angereizte, wärmegeführte KWK-Anlagen jetzt für technische Maßnahmen zur Wirkungsgradverbesserung oder für einen Ausbau des Nahwärmenetzes als Reaktion auf eine zunehmende EE-Wärmenachfrage sanktioniert würden. Zahlreiche Biomasseanlagen, die in eine ökologisch begrüßenswerte Effizienzsteigerung investierten, stünden so absehbar vor dem Aus.

Auch ein Übergang von Erdgas-KWK-Anlagen auf Biomethan müsse weiter möglich bleiben. Zudem müsse die Übergangsregelung für in Planung bzw. Bau befindliche Anlagen hinsichtlich beider Fristsetzungen (Genehmigung 22.01.2014 / Inbetriebnahme 31.12.2014) deutlich verlängert werden. Weiterhin müsse die Erzeugung von erneuerbarem Strom für die dezentrale Eigen- und Nahversorgung von der EEG-Umlage befreit bleiben bzw. werden.

Quote:

„Es ist im höchstem Maße unverantwortlich und ein Vertrauensbruch, zunächst mit politischer Unterstützung eine innovative Branche aufzubauen und ihr auf „halber Strecke" durch eine unstetige Politik die Existenz zu entziehen und Arbeitsplätze zu vernichten. Wir fordern den Deutschen Bundestag und Bundesrat daher dringend zu weiteren Korrekturen der spezifischen Bioenergie-Regelungen auf, welche der Bioenergie eine Zukunftsperspektive eröffnen und einen vollständigen Bestandsschutz gewährleisten", appelliert Helmut Lamp in aller Dringlichkeit.

Autor:
Holzi am 10. Mai 2014 um 05:57 Uhr
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