Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz hat nachstehendes Förderprogramm neu aufgelegt:
Betriebe, die Auszubildende einstellen, die im Zusammenhang mit
der Beantragung, Eröffnung oder Abweisung eines Insolvenzverfahrens,
einem Liquidations- oder einem Gesamtvollstreckungsverfahren,
einer Betriebsstilllegung oder -schließung,
dem Wegfall der Ausbildungsberechtigung
ihren Ausbildungsplatz verloren haben, können einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.500 € erhalten.
Eine Kumulierung mit anderen sonstigen vergleichbaren Programmen des Landes Rheinland-Pfalz, anderer Länder, des Bundes oder der Bundesagentur für Arbeit ist nicht möglich.
Der Antrag ist spätestens drei Monate nach Fortsetzung der Ausbildung bei der Handwerkskammer der Pfalz einzureichen.
Da die Verwaltungsvorschrift rückwirkend zum 01.08.2008 in Kraft tritt, können in Einzelfällen auch Anträge von Betrieben gestellt werden, die ab dem 01.08.2008 einen Lehrling aus dem obigen Förderkreis übernommen haben und aufgrund der 3-Monatsfrist eigentlich nicht mehr förderfähig sind. Über diese Anträge wird das Ministerium dann gesondert entscheiden.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die detaillierten Richtlinien entnehmen Sie bitte der Verwaltungsvorschrift.
Unser Beraterteam nimmt Anträge auch vorab telefonisch entgegen (gilt als Antragsdatum) bzw. ist Ihnen bei der Antragstellung gerne behilflich.
Anträge können auch per Fax 0631 3677-265 gestellt werden.
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