Forst- und Holzwirtschaft vereinbaren einen neuen Rahmen für den Rohholzhandel in Deutschland



Nach siebenjährigen Verhandlungen innerhalb der Gremien des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR) und des Deutschen Holzwirtschaftsrates (DHWR) haben die Präsidenten der beiden Spitzenverbände, Georg Schirmbeck und Hubertus Flötotto, am Donnerstag den 11.12.2014 in Berlin die Rahmenvereinbarung über den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) unterzeichnet.

Mit der Unterzeichnung haben die Spitzenverbände, die gemeinsam die Plattform Forst & Holz bilden, den Grundstein dafür gelegt, dass die RVR ab dem neuen Jahr deutschlandweit genutzt werden kann. DFWR und DHWR empfehlen den Betrieben der Forst- und Holzwirtschaft, die RVR zur praktischen Anwendung zu bringen, ihre Inhalte kritisch und konstruktiv in der betrieblichen Praxis zu prüfen und sie damit zu einem lebendigen, lernen den und anpassungsfähigen Regelwerk zu machen. Aufgrund ihres Rechtsstatus als privat rechtliche Vereinbarung kann die RVR– im Gegensatz zur ehemaligen Forst-HKS – nach freiem Ermessen der Vertragspartner in Gänze oder auch nur in Teilen als Grundlage für den Holzverkauf herangezogen werden.

Mit dem Regelwerk werden im Sinne einer bundeseinheitlichen Referenz gleiche Grundbedingungen am Holzmarkt geschaffen, was sich insbesondere für kleinere Marktpartner „auf beiden Seiten der Säge“ als vorteilhaft erweisen wird. „Neben ihrer praktischen Relevanz hat die RVR das Potenzial, ganz wesentlich zum betriebsübergreifenden Wissensmanagement in Bezug auf Vermessung und Sortierung von Rohholz beizutragen. Das bisherige HKS-Wissen wird in Verbindung mit dem Generationenwechsel auf Forst- und Holzseite früher oder später unweigerlich mit den beteiligten Akteuren in Rente gehen.

Ich bin daher optimistisch, dass die RVR nicht zuletzt als wichtige Referenz auf eine breite Akzeptanz bei den Marktpartnern stoßen wird“, so Georg Schirmbeck. Dieses soll nicht zuletzt dadurch gewährleistet werden, dass ein Ständiger RVR-Ausschuss (StA RVR) gebildet wird. Hubertus Flötotto betont: „Wir wollen weiterhin eine breite Beteiligung der Branche bei der Weiterentwicklung der RVR sicherstellen.“ Deshalb setzt sich der StA RVR aus Vertretern der Teilbranchen und Eigentumsarten aus Forst- und Holzwirtschaft zusammen. So soll sicher gestellt werden, dass die RVR eine lebendige Regelung bleibt und den jeweils aktuellen technischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden kann.

Der StA RVR ist zudem für Auslegungsfragen zu ständig und begleitet die praktische Umsetzung der Rahmenvereinbarung. Um allen beteiligten Marktpartnern den Einstieg in das neue Regelwerk zu erleichtern, sind in diesem Zusammenhang umfangreiche Informations- und Schulungsveranstaltungen geplant. Schirmbeck und Flötotto sind sich darüber einig, dass die Unterzeichnung der RVR ein Meilenstein für die zukünftige Vermessung und Sortierung von Rohholz sei. Forst- und Holzseite hätten einmal mehr bewiesen, dass trotz harter und langer Verhandlungen ein konstruktives Miteinander zwar unter gegenseitiger Inkaufnahme von Kompromissen, letztlich aber im gemeinsamen Interesse von Waldbesitzern und der Holzindustrie möglich sei.

Die Präsidenten beider Spitzenverbände sprachen den Verhandlungspartnern beider Seiten ihren Dank für die geleistete Arbeit während der vergangenen sieben Jahre aus.

Autor:
Holzi am 12. Dez. 2014 um 09:25 Uhr
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