Am 18. Februar 2014 fand in Kassel eine weitere Sitzung der Arbeitsgruppenmitglieder aus Forst- und Holzwirtsch
aft zur Erarbeitung einer gemeinsamen Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel (RVR) statt. „Wir haben einen weiteren bedeutenden Schritt gemacht, der uns der Fertigstellung der RVR deutlich näher gebracht hat“, sagt Klaus Jänich, Leiter der gemeinsamen Arbeitsgruppe. Wenige offene Punkte wurden in einzelne Expertengruppen gegeben, die den Auftrag haben, Kompromissvorschläge auszuarbeiten.
Die RVR enthält Bestimmungen für die Vermessung und Sortierung von Rohholz, welche in einem mehrjährigen Verhandlungsprozess er arbeitet wurden. Während das in 2006 abgeschaffte Gesetz zur Handelsklassensortierung für den Rohholzhandel (HKS) recht unveränderlich war, wird die RVR als privatrechtliche Rahmenvereinbarung von den Verhandlungspartnern als ein „lebendiges Werk“ betrachtet. Änderungen von Marktgepflogenheiten sollen künftig berücksichtigt, die Bestimmungen der RVR regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. In der Sitzung in Kassel einigte man sich deshalb auf die Einrichtung eines ständigen Ausschusses zur RVR (StA RVR). Dieser ist für Auslegungsfragen zuständig und koordiniert und begleitet die praktische Umsetzung sowie die Weiterentwicklung der RVR.
Des Weiteren steht nach einer abschließenden Einigung eine juristische Prüfung des Gesamtdokuments an. Beide Verhandlungsgruppen zeigten Zuversicht, dass eine endgültige Einigung noch in der ersten Jahreshälfte 2014 erzielt werden kann.
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