30. Dezember 2008 | 09:25
Dieser Schritt ist notwendig geworden, da die Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene im Rahmen der Entbürokratisierung mit Wirkung vom 31. Dezember 2008 entfallen ist.
Der Handel mit Rohholz braucht jedoch auch zukünftig verwendungsneutrale Kriterien zur Sortierung von Rohholz. Die bisherige gesetzliche Regelung wird durch eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen den Marktpartnern der Forst- und Holzwirtschaft in Deutschland ersetzt. Die neue privatrechtliche Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland soll im Laufe des Jahres 2009 eingeführt werden.
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