Die Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz aus dem Jahre 1969 wurde nach Angaben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-schutz zum 01. Januar 2009 aufgehoben.
Dieser Schritt ist notwendig geworden, da die Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene im Rahmen der Entbürokratisierung mit Wirkung vom 31. Dezember 2008 entfallen ist. Die neue privatrechtliche Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland soll im Laufe des Jahres 2009 eingeführt werden.
Quelle und Copyright: BMELV, http://www.zmp.de, 08.01.2009
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