Jährlich werden 13 Mio. ha naturnahe Wälder unwiederbringlich vernichtet. Das ist mehr als die Waldfläche in Deutschland, die 11,1 Mio. ha umfasst. Illegaler Holzeinschlag spielt bei der Entwaldung eine große Rolle. Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) unterstützt die aktuellen Aktivitäten der Bundesregierung und das Vorgehen der Europäischen Union gegen den illegalen Holzeinschlag. Der Export von illegal eingeschlagenem Holz hat nachteilige Auswirkungen auf den weltweiten Handel mit Holz und Holzprodukten und benachteiligt eine nachhaltige Waldbewirtschaftung.
„Wir sind uns einig, dass der Handel mit illegal geschlagenem Holz und insbesondere dessen Import in die EU unterbunden werden muss“, sagte der Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrates, Georg Schirmbeck, MdB, nach der Beratung im Deutschen Bundestag. Außerhalb Europas wird nur ein Bruchteil der Wälder nach den Kriterien der Nachhaltigkeit bewirtschaftet. Die Waldnutzung in Entwicklungsländern muss zu einer dauerhaften Erwerbsquelle der heimischen Bevölkerung werden. Nur wenn die heimische Bevölkerung ihre Existenz mit Erträgen aus dem Wald bestreiten kann, wird sie selbst ihre Wälder erhalten, pflegen und auch Wege zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung einschlagen. So wie unsere Wälder und die heimische Forstwirtschaft eine tragende Säule des ländlichen Raumes sind, kann in einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung ein Schlüsselelement zur Bekämpfung der Armut gesehen werden.
Der Kampf gegen den illegalen Holzhandel darf jedoch die nationalen und europäischen Waldbesitzer nicht mit unnötigen Bürokratiekosten belasten. Bei der Definition der Sorgfaltspflichten für Erstinverkehrbringer, bei der Rückverfolgbarkeit von Holz und Holzerzeugnissen darf keine unrealistische, überbordende Bürokratie produziert werden. Der DFWR hat bereits in seiner Stellungnahme zum Verordnungsentwurf gegen illegalen Holzeinschlag und Handel deutlich gemacht, dass in Ländern mit einer geregelten Forstwirtschaft unter Einhaltung hoher Standards (z.B. in den Ländern Mitteleuropas) nicht zusätzliche bürokratische Hürden aufgebaut werden dürfen. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit dem Bundes- und den Landeswaldgesetzen vorbildliche Regelungen, die von den Ländern effektiv und wirksam durchgesetzt werden.
Der DFWR schlägt vor, die beteiligten Länder anhand des potenziellen oder des tatsächlichen Anteils illegaler Holznutzung nach Risikoklassen zu differenzieren, und den Aufwand bei der Umsetzung der Sorgfaltspflicht entsprechend der Risikoklasse zu definieren. „Holz ist ein wunderbarer Rohstoff, seine Verwendung ist aus Klimaschutzgründen mehr als sinnvoll. Wir müssen daher alles tun, damit die Verbraucher weiterhin sicher sein können, mit einer Kaufentscheidung für Holzprodukte nachhaltig zu handeln“, so Präsident Schirmbeck.
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