Die am Abend des 17. Juni 2010 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Novelle des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) wird von der Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher e.V. (AGR) begrüßt. In den letzten Jahren haben sich sowohl die gesellschaftlichen Anforderungen an den Wald, die klimatischen Verhältnisse als auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verändert. Die Nutzung regenerativer Energieträger und damit auch die energetische Nutzung von Holz, erleben einen bemerkenswerten Aufschwung. Dies wurde und wird vom Bund und den Ländern gewünscht, teilweise subventioniert und durch steigende Energiekosten befördert. Die zunehmende Energieholznachfrage und die Nachfrage der Holz verarbeitenden Industrie führten zu einer Rohholzverknappung, die sich in den kommenden Jahren noch weiter verschärfen wird.
Die steigende Energieholznachfrage soll u.a. durch den Anbau schnellwachsender Hölzer bedient werden. Bundesweit blieb jedoch die Flächenzunahme von Kurzumtriebsplantagen (KUP) zur Produktion von Energieholz weit unter den Erwartungen. Eigentümer und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen verzichten häufig auf die Begründung von KUP‘s wegen des im BWaldG bisher sehr weit gefassten Waldbegriffs. Hiernach wurde eine Bestockung unabhängig vom Bewirtschaftungsziel nur nach dem äußeren Erscheinungsbild als Wald oder Nichtwald beurteilt. Die jetzige Abgrenzung des Waldbegriffs von Kurzumtriebsplantagen sowie agroforstwirtschaftlich genutzten Flächen gibt den Landwirten die notwendige Rechtssicherheit. KUP-Flächen können ohne weitere behördliche Genehmigungsverfahren wieder einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden.
Obwohl in den letzten Jahren im Privatwald deutlich mehr Holz eingeschlagen wurde, hat die Vergangenheit doch gezeigt, dass der gesetzliche Rahmen nicht ausreichte, um die Rohholzmobilisierung im Klein-Privatwald in allen Regionen hinreichend zu befördern. Gerade vor dem Hintergrund der künftig zu erwartenden Rohholznachfrage erscheint die Mobilisierung regional vorhandener Nutzungsreserven über die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse dringend erforderlich. Die Erweiterung der Befugnisse forstwirtschaftlicher Vereinigungen zur Holzvermarktung verbessert, die Vermarktungsmöglichkeiten im strukturell benachteiligten Klein-Privatwald und trägt somit zur Entlastung der angespannten Rohstoffmärkte bei.
Weitergehende Änderungen wie von den Bundestagsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE gefordert, hätten die Handlungsfähigkeit und unternehmerische Freiheit der Waldbesitzer eingeschränkt und wurden daher von der AGR abgelehnt. Sie tragen nicht zur Bewältigung der bevorstehenden Herausforderungen des Klimawandels und einer breiteren Holzverwendung bei.
Kommentar hinzufügen