Präqualifikation schwächt Konjunkturpaket



Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) begrüßt das geplante Konjunkturpaket II der Bundesregierung. Insbeson­dere das Programm zur Sanierung von Gebäuden der öffent­lichen Hand kann mit seinem Volumen von rund 14 Milliarden Euro dem Handwerk wichtige Impulse geben. Kontraproduk­tiv ist jedoch der Zwang zur Präqualifikation.

„Das Konjunkturpaket II soll nach dem erklärten Willen der Regie­rung zügig bei den Betrieben ankommen, damit es der Rezession effektiv entgegenwirkt. Dem widerspricht jedoch die geplante Um­setzung des Gebäude-Sanierungsprogramms im Punkt Präqualifi­kation“, erklärt Dr. Bettina Schwegmann, Hauptgeschäftsführerin des BHKH. Das Bundesbauministerium (BMVBS) hat die Präqua­lifikation für Ausschreibungen des Bundeshochbaus per Erlass als Standard festgelegt. Viele Bundesländer haben die Regelung übernommen.

„Das passt nicht zusammen“, sagt Schwegmann. Einerseits solle das Verfahren durch Einführung von Schwellenwerten erleichtert werden, 1.000.000 Euro bei der beschränkten Ausschreibung und 100.000 Euro bei der freihändigen Vergabe. Andererseits bestehe die Pflicht zur Präqualifikation. „Kleine Betriebe sind oft nur an einer einzigen Ausschreibung interessiert. Für sie bedeutet die Präqualifikation mehr Bürokratie, mehr Zeitaufwand und eine finanzielle Mehrbelastung gegenüber den früher üblichen Einzel­nachweisen“, so Schwegmann.

Hinzu komme, dass die Präqualifikation bei der herrschenden Vergabepraxis häufig vergeblich sei. „Speziell für kleine Betriebe versprechen Ausschreibungen meist wenig Erfolg. Viel zu oft erhalten Generalunternehmer den Zuschlag“, kritisiert die BHKH-Geschäftsführerin. Deshalb hätten sich bislang nur wenige Be­triebe präqualifizieren lassen. „Die große Mehrheit der Hand­werker wird folglich gar nicht in der Lage sein, sich zeitnah um den Großteil der neuen Sanierungsaufträge zu bewerben.“

Das Gebot der Präqualifikation gilt auch für Subunternehmer. „So werden Betriebe, die sich um Aufträge aus dem Sanierungs­programm bewerben wollen, faktisch gezwungen, sich zu präqua­lifizieren“, erklärt Schwegmann.

Unter Präqualifikation versteht man den vorgelagerten, auftrags­unabhängigen Eignungsnachweis eines Unternehmens, der für jeweils ein Jahr gilt. Die Präqualifikation muss bei einer zertifi­zierten Stelle beantragt werden und kostet rund 500 Euro pro Jahr. Laut Erlass des BMVBS ist sie verpflichtend bei Freihän­digen Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Nur in Ausnahmefällen sind auch auftragsbezogene Einzelnachweise zulässig. Vor dem Erlass waren sie gleichwertig.

Fazit Schwegmann: „Der Zwang zur Präqualifikation schwächt die Durchschlagskraft des geplanten Konjunkturpaketes. Er stellt eine unnötige Hürde dar, die gerade kleine Betriebe in der Praxis von einer Bewerbung abhält. Der BHKH fordert, dass bei Projekten aus dem Konjunkturprogramm II Präqualifikation und Einzel­nachweise gleichberechtigt nebeneinander stehen.“

Autor:
Holzi am 12. Feb. 2009 um 05:30 Uhr
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