Muster AGB für Betriebe angepasst

Di

16

Dez.

2008

Muster-AGBDer Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) hat die All­gemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) neu gefasst, die er Tischlern und Schreinern zur Verwendung für ihre Betriebe empfiehlt. Hintergrund ist das Forderungssicherungsgesetz, das zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt.

Ziel des Gesetzes ist es, Betriebe besser als bisher gegen Forde­rungsausfälle zu schützen. Dazu führt es eine Reihe von Neure­gelungen ein: So wurde unter anderem die rechtliche Stellung des Nachunternehmers in puncto Vergütung gegenüber dem General­unternehmer gestärkt. Außerdem hat sich der Anspruch des aus­führenden Betriebs auf Abschlagszahlungen verbessert. Die Höhe des so genannten Druckzuschlags, also des Rechnungs­betrags, den ein Kunde bei Mängeln zurückhalten darf, wurde gegenüber altem Recht gesenkt.

„Diese und weitere Maßnahmen, die das Gesetz ergreift, kommen den Handwerkern zugute“, erklärt Dr. Bettina Schwegmann, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Holz und Kunst­stoff (BHKH). „Speziell für kleine Betriebe sind die neuen Rege­lungen sehr hilfreich. Umso wichtiger ist es, dass sie sich auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Betriebe nieder­schlagen.“ Der BHKH habe deshalb seine Muster-AGB entspre­chend überarbeitet. „Sie tragen allen Änderungen durch das Forderungssicherungsgesetz Rechnung und sind damit auf dem neuesten Stand“, so Schwegmann. .... weiter lesen >>>

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