Tischler NRW: Fensterfachtagung mit Rekordbeteiligung



Volles Haus in Lünen: Zur 4. Fensterfachtagung des Fachverbandes Tischler NRW versammelten sich Anfang Februar 2012 rund 160 Fensterspezialisten in Lünen – so viele wie noch nie zuvor. Auf dem Programm standen dabei unter anderem aktuelle technische Anforderungen an die Fensterbauer, Verhalten in Reklamations- und Schadensfällen sowie die Entwicklung der Fenster MARKE TISCHLER | MARKE SCHREINER.

Letztere wird sich im März im Rahmen des Messe-Duos Holz -Handwerk und fensterbau/frontale in Nürnberg am Stand des bayerischen Schreinerverbandes erst-mals präsentieren. Mit der Fenster MARKE TISCHLER | MARKE SCHREINER soll das handwerklich erstellte Fenster vom Tischler und Schreiner einen eigenständigen, kraftvollen Marktauftritt erhalten. „Eine Umfrage unter bundesweit rund 400 Fensterbauern hat ergeben: Über 90 Prozent der Betriebe sind daran interessiert, ihre Produkte durch eine gemeinsame Marke zu stärken“, betonte Dieter Roxlau, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Tischler NRW.

Abgrenzung gegen Industrie und Handel

Kernpunkte der neuen Marke sind zum einen die individuelle Fertigung der Fenster und zum anderen die persönliche Betreuung der Kunden. Diese drücken sich in verpflichtenden Serviceleistungen aus – beispielsweise in einer individuellen Visualisierung der zukünftigen Lösung, einem Zertifikat für den Kunden über die CO2-Einsparung seiner neuen Fenster, einem einmaliger kostenfreier Kontroll- und Nachstellservice sowie in einer auf insgesamt zehn Jahre verlängerten Gewährleistung in Verbindung mit einem Wartungsvertrag. Besondere Qualitätskriterien hinsichtlich des Produktes sowie des fertigenden und montierenden Betriebes sollen den Nutzen für den Kunden erhöhen und somit eine eindeutige Abgrenzung gegenüber Anbietern aus Industrie und Handel schaffen.

Anschlüsse richtig ausführen

Im Rahmen der Tagung beleuchteten insgesamt vier Referenten mit ihren Fachvorträgen das Thema Fenster von unterschiedlichen Seiten. Dieter Wöstmann von der Firma Bug widmete sich den Anforderungen und Ausführungen bei Anschlüssen von Fenstern und Türen. Er machte deutlich, dass es beispielsweise zum Einbau von Fensterbänken und Rollläden keine gesetzlichen Vorgaben und Normen gibt. Zwar haben der Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland, der Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller und die RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren die sogenannte „Richtlinie Nr. 20 – Leitfaden zur Montage“ erstellt, jedoch lassen sich die dort beschriebenen Lösungen in der Praxis nicht immer umsetzen. Insgesamt – so das Fazit – besteht hier nach wie vor eine unbefriedigende Situation. Denn oft bleibt bei einer Einbausituation die Frage, wer für die richtigen Anschlüsse, Fugen und Dichtungen zuständig ist, unbeantwortet. In solchen Fällen solle der Fensterbauer, so Wöstmann, eine Bedenkenanzeige schreiben, dass derjenige, der das Wärmedämmverbundsystem liefert, auch für die richtige Abdichtung zuständig ist.

Typische Schadenfälle

Um Schäden rund um das Fenster und das Verhalten von Betrieben bei Problemen ging es in den Vorträgen der beiden Sachverständigen Thomas Volmer und Eberhard Achenbach. Ersterer zeigte eine Reihe von typischen Schadenfällen an Holz-, Holz-Metall- und Kunststofffenstern auf und gab Tipps, wie diese vermieden werden können. Er erläuterte, dass es je nach Rahmenmaterial des Fensters deutliche Unterschiede in der Art der Beanstandung durch den Kunden gibt. So wird bei Kunststofffenstern mit Abstand am häufigsten die Montage beanstandet. Bei Holzfenstern hingegen spielt dieser Punkt nur eine sehr geringe Rolle. Dort sind es eher die Punkte Wärmeschutz und sich bildendes Kondensat, die zu Reklamationen führen. Diese liegen als Gründe zur Beanstandung bei den Holz-Metall-Fenstern auch weit vorne – ebenso wie Unzufriedenheit mit der Optik.

Aus seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger heraus gab Eberhard Achenbach Hinweise darauf, wie Betriebe mit solchen Reklamationen umgehen sollten. Dabei betonte er vor allem, dass Betriebe im Falle einer Reklamation im Gespräch mit dem Kunden immer von einem Schaden und nicht von einem Mangel sprechen sollten – denn die Begriffe sind nicht synonym zu verwenden. Schadhaftigkeit beschreibt lediglich die Tatsache, dass an einem Bauteil – in diesem Fall dem Fenster – eine Beeinträchtigung vorliegt. Der Begriff Mangelhaftigkeit hingegen ist immer direkt mit einer Schuldzuweisung verbunden.

Doppelte Herausforderung bei Umbauten

Energetisch sanieren, altersgerecht umbauen – auf diese doppelte Herausforderung im Wohnungsbestand ging die Architektin Ulrike Rau in ihrem Vortrag ein. Der demographische Wandel schreitet schnell voran: Waren 2008 noch 20 Prozent der Bevölkerung älter als 65 Jahre, wird dieser Anteil bis 2030 bereits auf 30 Prozent anwachsen. Umso wichtiger sei es, so Rau, bei energetischen Sanierungen immer auch das Thema Barrierefreiheit mitzudenken. Kontrastreiche Farbgebung, schwellenloses Bauen, 3-fach verglaste Fenster, die trotzdem leicht zu bedienen sind – anhand zahlreicher Beispiele machte Ulrike Rau deutlich, wo bei Umbauten im Bestand die Schwierigkeiten, aber auch viele Chancen stecken.

Autor:
Holzi am 14. Feb. 2012 um 06:17 Uhr
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