„Mit der Konzentration auf die unstrittigen, sinnvollen Änderungsvorschläge kehrt endlich Vernunft in die Novellierung des Bundeswaldgesetzes ein“ kommentierte Michael Prinz zu Salm-Salm, Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) die aktuellen Entwicklungen in Berlin. „Unser Dank gilt all denen die es verhindert haben und sich im Schulterschluss mit uns Waldbesitzern gegen nicht zielführende Vorstellungen stemmten“ so Prinz Salm weiter.
Ist denn die vorrangige Verwendung standortheimischer Baumarten nicht zielführend? Nein. Denn schon seit Jahren machen sich vermehrt die Auswirkungen von Wetterextremen auf den Wald bemerkbar, die beispielsweise zu verstärkter Trockenheit führen. Die Wahl explizit standortheimischer Baumarten könnte sich da durchaus zu einer bösen Falle entwickeln. Die AGDW setzt sich daher für die Wahl standortgerechter Baumarten ein. Damit kann den klimabedingten Eventualitäten Rechnung getragen werden. Ist denn der grundsätzliche Verzicht auf Kahlschläge nicht zielführend? Nein. Kahlschläge sind – aus gutem Grund - über die Landeswaldgesetze bereits sehr restriktiv geregelt. Ein kleinflächiger Kahlschlag kann für die Verjüngung
und damit dem gewünschten Fortbestand der Waldflächen sogar förderlich sein, ist regional nicht selten geradezu unverzichtbar.
Die zwei Millionen privaten Waldbesitzer in Deutschland fühlen sich dem Schutz der Natur einschließlich der biologischen Vielfalt ebenso verpflichtet wie der bereits im bestehenden Bundeswaldgesetz verankerten nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Wälder zum Wohle aller. Ihre Wälder tragen zum Klimaschutz ebenso bei wie zur Erzeugung des umweltfreundlichen Rohstoffes Holz zum Einsatz bei erneuerbaren Energien. Sie dienen als Erholungswald genauso wie für die Verwendung von Holzfußböden. Das Interesse der Waldbesitzer ist darauf gerichtet, all diese Funktionen durch stabile, gesunde Wälder bestmöglich und nachhaltig zu gewährleisten – denn in allen dieser Bereichen zusammen liegt der umfassende Wert unserer Wälder.
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerbverbände unterstützt daher im Weiteren der Initiativen der Bundesländer im Bundesrat. Die eingebrachten Änderungsvorschläge zu den Kooperationsmöglichkeiten der Waldbesitzer zur Überwindung der kleinstrukturierten Besitzverhältnisse, die Abgrenzung von Kurzumtriebsplantagen zur langfristigen Waldwirtschaft und der Versuch einer Klarstellung zur Verkehrsicherungspflicht sind im oben genannten Interesse vernünftig und beruhen im übrigen auf einem breiten Konsens. Hier wird die Lösung nicht erst noch gesucht sondern ist weitestgehend bereits gefunden und muss nur noch umgesetzt werden. Wie heißt es in einem derzeit gängigen Werbespot: Wenn doch nur alles so einfach wäre!
Abrufbar unter: www.agdw.org
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