Anlässlich der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zum Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz, bei der auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) vertreten war, erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:
„Die zur Diskussion stehenden Verschonungsregelungen für das Betriebsvermögen sind unserer Ansicht nach verfassungskonform. Auch in Zukunft muss sichergestellt bleiben, dass die Unternehmensnachfolge insbesondere im inhabergeführten Mittelstand und Handwerk nicht gefährdet oder gar verhindert wird.
Auch die bestehenden Erleichterungen für Kleinbetriebe mit bis zu 20 Beschäftigten sind sinnvoll und erfüllen ihren Zweck. Eine Verschärfung würde nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Finanzverwaltung mit mehr Bürokratie belasten. Gravierende Mehreinnahmen sind bei einer Absenkung der Grenze ohnehin nicht zu erwarten."
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