Wer bekommt Urlaubsgeld und was sehen die Tarifverträge vor?



41 Prozent der Beschäftigten erhalten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine Online-Umfrage der Internetseite www.lohnspiegel.de, die vom Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Rund 6.400 Beschäftigte haben sich an der Befragung beteiligt. Eindeutig profitieren die Beschäftigten von einer Tarifbindung ihres Arbeitgebers. Beschäftigte mit Tarifbindung erhalten zu 61 Prozent ein Urlaubsgeld, Beschäftigte ohne Tarifbindung dagegen nur zu 32 Prozent.

Männer bekommen häufiger ein Urlaubsgeld (49 %) als Frauen (35 %). Im Westen fällt der Anteil höher aus (47 %) als im Osten (27 %). In Kleinbetrieben unter 100 Beschäftigte gibt es seltener ein Urlaubsgeld (33 %) als in größeren Betrieben über 500 Beschäftigte (57 %). Von den Beschäftigten mit einem geringen Monatsverdienst (1.000 - 2.000 €) erhält nur 29 % ein Urlaubsgeld, von den Beschäftigten mit hohem Gehalt (5.000 - 6.000 €) dagegen gut die Hälfte (52 %).

Die Höhe der tariflich vereinbarten Urlaubsextras fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 155 und 2.270 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe in diesem Jahr als tarifliches Urlaubsgeld (ohne Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen, bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer). Das zeigt die aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs für 22 Wirtschaftszweige (Stand: April 2016). Am wenigsten Geld für die Urlaubskasse bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Steinkohlenbergbau. Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter anderem in der Holz - und Kunststoffverarbeitung, in der Druckindustrie sowie in der Metallindustrie.

Im Westen ist das Urlaubsgeld vielfach höher als in Ostdeutschland. Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld. Es wird mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Bei der Deutschen Bahn AG wird es in das Jahrestabellenentgelt eingerechnet. Im Bankgewerbe und in der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld. Für Beamtinnen und Beamte existieren keine tariflichen Urlaubsgeldregelungen. Hier gelten die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen der Beamtenbesoldung für den Bund und für die einzelnen Länder einschließlich der Gemeinden.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich das tarifliche Urlaubsgeld in acht der untersuchten Branchen erhöht, und zwar zwischen 2,1 % (Bekleidungsindustrie Bayern), 2,4 % (Versicherungsgewerbe), 2,5 % (Einzelhandel), 2,6 % (Papier verarbeitende Industrie, Gebäudereinigerhandwerk), 3,0 % (Kfz-Gewerbe, Thüringen), 4,1 % (Eisen- und Stahlindustrie), 11,1 % (Textilindustrie Ost). Im Bauhauptgewerbe fällt das Urlaubsgeld geringer aus als im Vorjahr. Diese Reduzierung dient der Finanzierung der weiter entwickelten Tarifrente Bau.

In vielen Branchen gab es keine Erhöhung (z.B. Druck, Chemie, Großhandel, Süßwarenindustrie, Landwirtschaft, Hotel- und Gaststättengewerbe). Gründe dafür: Entweder fanden im Auswertungszeitraum keine Tarifverhandlungen statt oder das Urlaubsgeld wurde als Festbetrag vereinbart.

Autor:
Holzi am 09. Jun. 2016 um 08:25 Uhr
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Comments

Da ärgere ich mich doch schwarz, dass mein Unternehmen sich nicht an einen Tarifvertrag gebunden hat, ansonsten würde es jetzt für mich auch wahrscheinlich Urlaubsgeld geben...

Tarifverträge sind aber schon etwas feines. Immer wenn die Gewerkschaft tarifliche Erhöhungen aushandelt, gibt es automatisch mehr Geld, ohne das man selbst aktiv werden muss. In den meisten anderen Firmen können die Mitarbeiter von so einer automatischen Gehaltserhöhung nur Träumen.

Viele Grüße

Gast um 12:22 Uhr

Danke für den informativen Beitrag. Das mit den Tarifverträgen ist immer so eine Sache hat seine vor uns Nachteile.

Gast um 17:43 Uhr

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