Wer bekommt Urlaubsgeld und was sehen die Tarifverträge vor?



45 Prozent der Beschäftigten erhalten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine Online-Umfrage der Internetseite www.lohnspiegel.de, die vom Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Rund 11.200 Beschäftigte haben sich an der Befragung beteiligt. Eindeutig profitieren die Beschäftigten von einer Tarifbindung ihres Arbeitgebers. Beschäftigte mit Tarifbindung erhalten zu 59 Prozent ein Urlaubsgeld, Beschäftigte ohne Tarifbindung dagegen nur zu 33 Prozent.

Männer bekommen häufiger ein Urlaubsgeld (50 %) als Frauen (38 %). Im Westen fällt der Anteil höher aus (48 %) als im Osten (32 %). In Kleinbetrieben unter 100 Beschäftigten gibt es seltener ein Urlaubsgeld (36 %) als in größeren Betrieben über 500 Beschäftigten (56 %). Von den Beschäftigten mit einem geringen Monatsverdienst (unter 1.000 €) erhält nur ein Viertel (26 %) ein Urlaubsgeld, von den Beschäftigten mit hohem Gehalt (5.000 - 6.000 €) dagegen gut die Hälfte (53 %).

Die Höhe der tariflich vereinbarten Urlaubsextras fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 155 und 2.204 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe in diesem Jahr als tarifliches Urlaubsgeld (ohne Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen, bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer). Das zeigt die aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs für 22 Wirtschaftszweige (Stand: 20.4.2014). Am wenigsten Geld für die Urlaubskasse bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Steinkohlenbergbau. Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter anderem in der Holz - und Kunststoffverarbeitung, in der Druckindustrie sowie in der Metallindustrie.

Im Westen ist das Urlaubsgeld vielfach höher als in Ostdeutschland. Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld. Es wird mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Im Bankgewerbe und in der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld. Für Beamtinnen und Beamte existiert keine tarifliche Urlaubsgeldregelung. Hier gelten die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen der Beamtenbesoldung für den Bund und für die einzelnen Länder einschließlich der Gemeinden.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich das tarifliche Urlaubsgeld in acht der untersuchten Branchen erhöht, und zwar zwischen 2,0 % (Textilindustrie Westfalen und Osnabrück), 3,0 % (Einzelhandel, Papierverarbeitung), 3,2 % (Versicherungsgewerbe), 3,4 % (Metallindustrie), 5,3 % (Gebäudereinigerhandwerk Ost o. Berlin) und bis zu 6,7 % (Textilindustrie Ost). In vielen Branchen gab es keine Erhöhung (z.B. Bauhauptgewerbe, Druck, Chemie, Großhandel, Süßwarenindustrie, Landwirtschaft). Grund dafür: Entweder fanden im Auswertungszeitraum keine Tarifverhandlungen statt, oder das Urlaubsgeld ist als Festbetrag vereinbart, der nicht verändert wurde.

Autor:
Holzi am 26. Mai 2014 um 14:24 Uhr
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