Waldarbeit ist hart und gefährlich, doch dass Waldarbeiter in Deutschland ordentlich entlohnt werden ist keinesfalls selbstverständlich, einen Mindestlohn gibt es hier nicht. Wie in vielen anderen Branchen auch, werden häufig Unternehmer eingesetzt, die ihren Mitarbeitern nur Dumpinglöhne zahlen. In FSC-Wäldern ist das zukünftig nicht mehr möglich. Neben den fest angestellten Waldarbeitern, sind auch Unternehmer gefordert ihre Mitarbeiter tariflich zu entlohnen. Jährliche Kontrollen stellen dies sicher, und sorgen dafür, dass der FSC seiner besonderen Vorbildfunktion auch bei sozialen Aspekten in der Waldwirtschaft gerecht wird.
Unternehmer müssen ihre Mitarbeiter tariflich entlohnen und dafür sorgen, dass auch alle eventuell nachgelagerten Unternehmer/Subunternehmer die tarifliche Entlohnung sicherstellen. Die Regelung gilt nicht nur für forstliche Tätigkeiten, adressiert sind auch Tätigkeiten aus dem Bereich des Garten- und Landschaftsbaus, die ebenfalls im Wald durchgeführt werden.
Existieren in einem Bundesland keine entsprechenden Verträge kommen die im jeweiligen Bundesland geltenden Tarifverträge für die Waldarbeiter des öffentlichen Dienstes zur Anwendung. Damit erhält jeder, wie auch immer Beschäftigte, in Deutschlands FSC-Wäldern grundsätzlich eine tarifliche Entlohnung.
Harald Schaum, Vorstand der IG BAU meint dazu: „Was die Politik bisher nicht geschafft hat, nämlich einen einheitlichen Mindestlohn für den Forstsektor um zu setzten, regelt der FSC für seine Forstbetriebe jetzt selbstständig. Damit wird sehr klar, dass der FSC nicht nur in naturschutzfachlichen Fragen, sondern auch bei sozialen Anforderungen einen deutlichen Unterschied macht zu nicht-FSC-zertifizierten Forstbetrieben.“
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