Beiträge der Berufsgenossenschaft gefährden die Existenz von Kleinprivatwaldbetrieben



„Es kocht an der Basis!“, so beschreibt Norbert Leben, Vize-Präsident der AGDW und Vorsitzender des AGDW-Ausschusses für überbetriebliche Zusammenarbeit (AfüZ), die Stimmung der Waldbesitzer. „Es ist nicht hinnehmbar, dass kleine Forstbetriebe mit wenigen Hektar Wald ihre gesamten Erträge und mehr an die Berufsgenossenschaft (BG) abführen müssen“, so Leben weiter.

Zum Hintergrund:

Mit der Zusammenführung der ehemals regional organisierten Träger zu der neuen bundesweit zuständigen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Garten­bau (SVLFG) sind auch die Berechnungsmodalitäten für die BG-Beiträge verändert worden. Im Ergebnis werden durch die im Jahr 2014 versandten Beitragsbescheide die Forstflächen in der Regel mit plus 30 bis 50 Prozent deutlich stärker belastet als bisher. Langfristig ergeben sich darüber hinaus vor allem für die Waldbesitzer in Nord- und Ostdeutschland Beitrags­steigerungen von bis zu 300 Prozent. Genauso dramatisch ist die Beitragsentwicklung für die zahlreichen erstmals er­fassten Kleinstwaldbesitzer. Neuerdings zählt jeder, der eine Waldfläche ab 0,25 Hektar (2.500 m²) sein Eigentum nennt, als Unternehmer und ist somit beitragspflichtig. Dabei wird nicht nur ein flächenab­hängiger Beitrag erhoben, sondern auch ein Grundbeitrag von mindestens 60 Euro je Unternehmen.

Die AGDW - Die Waldeigentümer stellen die grundsätzliche Ausrichtung der Unfallver­sicherung auf eine stärkere Risikoorientierung nicht in Frage. „Diese, in den vergangenen Jahren bereits eingeleitete Entwicklung und die damit verbundenen Beitragsanhebungen für die Forstbetriebe haben wir akzeptiert“, so Norbert Leben, „doch was jetzt passiert, bringt das Fass zum Überlaufen“.

dt>Konkret fordert die AGDW - Die Waldeigentümer:

1) Praxisgerechte Erhöhung der Mindestflächengröße, ab der die Versicherungspflicht eintritt

2) Differenzierung nach Nutzungsmöglichkeiten auch für kleinere Betriebe (bislang wird der Hiebssatz nur bei Forstbetrieben oberhalb 100 Hektar berücksichtigt)

3) Gemeinsame Veranlagung der in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen organisierten Flächen

Der Ausschuss für überbetriebliche Zusammenarbeit der AGDW sieht insbesondere in Punkt 3 einen zukunftsweisenden Weg. Die Strukturen der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse sind geradezu prädestiniert, bei Kleinwaldbesitzern auch die BG-Beiträge zu erheben. Dies würde die Sozialversicherung bei den Verwaltungskosten erheblich entlasten, im Gegenzug könnte auf eine Erhebung von Grundbeiträgen bei den Einzelmitgliedern der Zusammenschlüsse verzichtet werden. „Es ist das Gebot der Stunde, diese sich anbietenden Synergien zu nutzen, um so den kleinen Forstbetrieben ein wirtschaftliches Überleben zu ermöglichen“, stellt Vorsitzender Leben abschließend fest.

Autor:
Holzi am 02. Jul. 2014 um 07:59 Uhr
SChlagwort:
| |
Kategorie:
Trackback:
http://www.holzwurm-page.de/trackback/22156
Bookmark:

Kommentar hinzufügen

Smileys
;):(:D:yeah::P:O:?:zzz::jawdrop::sick::-*:oehm::clown:::):)
Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.
  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • Erlaubte HTML-Tags: <a> <em> <strong> <cite> <code> <ul> <ol> <li> <dl> <dt> <dd> <h1> <h2> <h3> <h4> <h5> <img><b>
  • Textual smileys will be replaced with graphical ones.
  • You may quote other posts using [quote] tags.
  • Glossarbegriffe werden automatisch mit einem Link zu Ihren entsprechenden Erklärungen versehen
  • Zeilen und Absätze werden automatisch erzeugt.

Weitere Informationen über Formatierungsoptionen

CAPTCHA
Diese Frage dient dazu festzustellen, ob Sie ein Mensch sind und um automatisierte SPAM-Beiträge zu verhindern.
8 + 2 =
Lösen Sie dieses einfache mathematische Problem und geben Sie das Ergebnis ein. Für 1 + 3 geben Sie z.B. 4 ein.
Inhalt abgleichen


Wurmi