Besucherrekord: Fensterfachtagung zählte rund 190 Teilnehmer



Die Fensterfachtagung des Fachverbandes Tischler NRW lockt seit Jahren regelmäßig zahlreiche Fensterhersteller nach Lünen. Doch so viele wie in diesem Jahr waren es noch nie: Rund 190 Teilnehmer versammelten sich Ende Januar 2014 im Hansesaal, um sich über aktuelle Themen rund um die Fensterfertigung zu informieren. Auf dem Programm standen unter anderem Messverfahren wie Thermografie und Blower Door, die Bauproduktenverordnung, der Zusammenhang zwischen Fenstertausch und Lüftung sowie rechtliche Fragen.

Immer häufiger kommt es nach dem Einbau von Fenstern und Türen zu Beanstandungen durch die Auftraggeber – mit dem Ziel Teile des Rechnungsbetrages einzubehalten oder sogar die komplette Zahlung zu verweigern. Zur Untermauerung der Beanstandungen werden in vielen Fällen Verfahren wie beispielsweise Blower Door oder thermografische Messungen hinzugezogen.

Technische Unterstützung für Betriebe

Franz-Josef Wiegers vom Fachverband Tischler NRW erläuterte in seinem Vortrag, dass Blower Door-Messungen nicht dazu geeignet sind, Aussagen über eine ausreichende Dichtigkeit von Fenstern und Türen zu treffen. Vielmehr dient es zur Messung der Dichtigkeit von gesamten Gebäuden und ggf. zum Auffinden lokaler Leckagen bzw. Fehlstellen in der Gebäudeumschließungsfläche. Werden Betriebe bei Beanstandungen mit entsprechenden Messergebnissen konfrontiert, können sie sich an den Fachverband wenden, der ebenfalls über entsprechende Messtechnik verfügt und den Betrieben durch technische Auskünfte zur Seite steht.

Umsetzung der Bauproduktenverordnung

Im Juli 2013 erfolgte der Wechsel von der Bauproduktenrichtlinie zur Bauproduktenverordnung. Seitdem bestätigen Fenster- und Türenhersteller mit der CE-Kennzeichnung, dass sie die Verantwortung für die Übereinstimmung des Bauproduktes mit den in der Leistungserklärung angegebenen Eigenschaften übernehmen. Georg Weng von der Veka AG stellte die Rahmenbedingungen rund um die Bauproduktenverordnung und die Leistungserklärung vor. Tischlermeister Hermann Mesken aus Gütersloh berichtete, wie in seinem Unternehmen die Bauproduktenverordnung umgesetzt wird. Im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle werden alle Arbeitsschritte sorgfältig dokumentiert. „Die CE-Kennzeichnung und die Leistungserklärung haben uns zwar zusätzliche Bürokratie eingebracht“, sagt Hermann Mesken. „Doch insbesondere durch die werkseigene Produktionskontrolle werden die Mitarbeiter sensibilisiert und in ihrer Eigenverantwortung gestärkt.“

Der Sachverständige Eberhard Achenbach widmete sich in seinem Vortrag der Problematik, dass bei dem Einbau neuer und damit dichterer Fenster auch eine ausreichende Belüftung der Räume sichergestellt werden muss. Werden mehr als ein Drittel der Fenster in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus ausgetauscht, muss ein Lüftungskonzept erstellt werden, das auf geschlossene Fenster ausgelegt ist – also unabhängig vom Nutzer funktioniert. Fensterbauern empfiehlt Achenbach, Planer und Bauträger auf das Lüftungskonzept hinzuweisen. Wirkt man selbst am Lüftungskonzept mit, ist man bei eventuell auftretenden Schäden oder Mängeln auch in der Verantwortung. Zum Abschluss der Tagung widmete sich der Fachanwalt des Verbandes noch einigen rechtlichen Fragen, wie beispielsweise dem Thema SOKA-Bau (Sozialkasse der Bauwirtschaft) und dem Tariftreue- und Vergabegesetz.

Autor:
Holzi am 11. Feb. 2014 um 09:47 Uhr
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