BfN kritisiert Schlussfolgerungen zur Studie zu invasiven Baumarten



Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) kritisiert die Schlussfolgerungen der aktuellen forstlichen Studie des Deutschen Verbandes Forstlicher Forschungsanstalten (DVFFA). Sie wurde durch den Deutschen Forstwirtschaftsrat (DFWR) letzte Woche der Öffentlichkeit vorgestellt. In seiner Studie hat der DVFFA eine Einschätzung zu invasiven Baumarten vorgenommen. Der Vorschlag durch eine räumliche Ordnung des Anbaus von Douglasie, Hybridpappel, Robinie, Roteiche und Weymouthskiefer und Co. negative Auswirkungen auf die Biodiversität zu minimieren, ist durchaus im Sinne des Naturschutzes. Die forstliche Studie schlägt vor, mittels eines Puffers um Vorrangflächen des Naturschutzes (z. B. Nationalparke, Naturschutzgebiete, FFH -Lebensräume) die Gefahr einer unkontrollierbaren Ausbreitung dieser Baumarten zu vermeiden.

Allerdings sind die Schlussfolgerungen des DVFFA und seine Einschätzung der Invasivität von Douglasie, Hybridpappel, Robinie, Roteiche und Weymouthskiefer, aus Sicht des BfN unverständlich. Denn es werden, trotz richtiger Darstellung der Gefährdungssituation durch diese Baumarten, Schlüsse gezogen, die im Widerspruch zu geltendem Recht stehen. Bei einer naturschutzfachlichen Bewertung gebietsfremder Baumarten sind alle Auswirkungen dieser Baumarten auf die biologische Vielfalt und naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume zu berücksichtigen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt es unbedingt zu vermeiden, dass von künstlich eingebrachten Arten Gefahren für die natürlich vorkommenden Ökosysteme, Biotope und Arten ausgehen. Dies gilt - anders als in der forstlichen Studie unterstellt - auch für Sonderstandorte wie Felsbiotope. Auch der Ansatz in der Studie, dass gebietsfremde Forstbäume trotz belegter Gefahren nur dann als invasiv gelten können, wenn man unerwünschte Vorkommen nicht mehr rückgängig machen kann, ignoriert das im Bundesnaturschutzgesetz festgeschriebene Vorsorgeprinzip. Deshalb bleibt das BfN weiterhin bei seiner Analyse, dass Douglasie und Co. invasive Baumarten sind und nichts in oder in der direkten Nähe von naturschutzfachlich wertvollen Gebieten zu suchen haben. Im Sinne des Vorsorgeprinzips muss künftig mit einer räumlichen Ordnung die Gefahr einer unkontrollierbaren Ausbreitung gebietsfremder Baumarten minimiert werden.

Hier besteht ein grundsätzlich gemeinsamer Ansatz mit der forstwissenschaftlichen Seite. Das BfN betont, dass es bereit ist, den begonnenen konstruktiven Dialog zwischen Naturschutz und Forstwissenschaft auf fachlicher Basis fortzuführen.

Hintergrund

Im November 2013 veröffentlichte das Bundesamt für Naturschutz eine als BfN-Skript 352 (Nehring et al. 2013) herausgegebene Studie zum Thema "Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertungen für in Deutschland wild lebende gebietsfremde Gefäßpflanzen". Hierin stuft das BfN 38 in Deutschland vorkommende gebietsfremde Gefäßpflanzenarten als naturschutzfachlich problematisch ein. Unter diesen so genannten invasiven Arten befanden sich auch neun Baumarten, die größtenteils in der Forstwirtschaft Verwendung fanden oder aktuell finden. Es handelt sich dabei um folgende Arten: Eschenahorn (Acer negundo), Götterbaum (Ailanthus altissima), Rotesche (Fraxinus pennsylvanica), Weymouth-Kiefer (Pinus strobus), Hybridpappel (Populus x canadensis), Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina), Douglasie (Pseudotsuga menziesii), Roteiche (Quercus rubra) und Robinie (Robinia pseudoacacia). Die Bewertung als invasive Art im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes erfolgte unter Anwendung der international anerkannten und in mehreren Ländern erfolgreich angewendeten "Methodik der naturschutzfachlichen Invasivitätsbewertung für gebietsfremde Arten", die durch das BfN in seiner aktuellen Fassung im Sommer 2013 als BfN-Skript 340 veröffentlicht wurde.

In einem offenen Brief an das BfN vom 04.06.2014 haben 21 Forstwissenschaftler über den Deutschen Verband Forstlicher Forschungsanstalten (DVFFA) ihre erheblichen Zweifel an der im BfN-Skript 352 vorgenommenen naturschutzfachlichen Invasivitätsbewertung einiger forstlich relevanter Baumarten zum Ausdruck gebracht. Das Bundesamt für Naturschutz hatte daraufhin im Herbst 2014 die Forstwissenschaftler zu einem fachlichen Austausch eingeladen. Hier wurden die im offenen Brief angesprochenen Kritikpunkte erörtert und weitgehend ausgeräumt. Die Unterzeichner des offenen Briefes hatten darüber hinaus angekündigt, dass eine Expertengruppe aus Waldökologen und Forstwissenschaftlern zeitnah eine eigene Studie zu den ökologischen Auswirkungen von gebietsfremden Baumarten und sinnvollen Managementmaßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt vorlegen werde.

Das ist durch die aktuell vom DFWR publizierte forstliche Studie erfolgt (Vor et al. (Hrsg.), Potenziale und Risiken eingeführter Baumarten - Baumartenportraits mit naturschutzfachlicher Bewertung, 2015). Bei der verwendeten Methodik handelte es sich um eine aktuelle Eigenentwicklung, bei der die kriterienbasierte Bewertung der Invasivität nicht schematisch transparent, sondern in Einzelfall bezogener Abwägung erfolgte. In der Studie wurden vier Baumarten (Eschenahorn, Götterbaum, Rotesche, Spätblühende Traubenkirsche), die heute forstwirtschaftlich unbedeutend sind, als invasiv beurteilt, was auch der Bewertung durch das BfN entspricht. Im Gegensatz dazu wurde speziell bei den aktuell forstwirtschaftlich bedeutenden Baumarten (Douglasie, Hybridpappel, Robinie, Roteiche und Weymouthskiefer) der Einstufung des BfN als invasive Art nicht gefolgt. Relevante negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt wurden bei diesen Arten größtenteils als lokale Erscheinungen eingestuft. Da nach Ansicht der Verfasser alle unerwünschten Vorkommen dieser fünf wichtigen Forstbaumarten problemlos beseitigt werden können, würde es sich insgesamt um keine invasiven Arten handeln.

Dieser Ansatz entspricht nicht den Vorgaben aus dem Bundesnaturschutzgesetz. Kommen gebietsfremde Arten vor, die die biologische Vielfalt gefährden, handelt es sich nach den gesetzlichen Vorgaben immer um invasive Arten, egal wie aufwendig deren Beseitigung ist. Die oben genannten fünf Arten wurden demnach als invasiv eingestuft und dabei auf die sog. Managementliste eingeordnet. Dies bedeutet, dass vor allem eine Überwachung der weiteren Bestandsentwicklung sinnvoll ist, Maßnahmen aber in der Regel nur lokal sinnvoll sind und darauf abzielen sollten, den negativen Einfluss dieser invasiven Arten auf besonders schützenswerte Arten, Lebensräume oder Gebiete zu minimieren. Zusätzlich kann laut Bundesnaturschutzgesetz die zuständige Behörde anordnen, dass sich unbeabsichtigt in der freien Natur ausbreitende Pflanzen durch den Verursacher beseitigt werden müssen, soweit es zur Abwehr einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten erforderlich ist.

Autor:
Holzi am 06. Mär. 2015 um 10:57 Uhr
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