DeSH unterstützt Vorstoß der Agrarministerkonferenz



Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) unterstützt die Initiative der Agrarministerkonferenz zur Erhaltung bewährter forstlicher Betreuungsangebote in den Bundesländern. Die Ländervertreter hatten sich in einer gemeinsamen Sitzung am 5. September 2014 in Potsdam einstimmig für die Beibehaltung ihrer Modelle ausgesprochen.

"Die Holzindustrie begrüßt die Forderung der Länder", betont DeSH-Hauptgeschäftsführer Lars Schmidt. Die kosten- und personalintensive Betreuung im Kleinstprivatwald sei von Landkreisen und Zusammenschlüssen allein nicht zu leisten . Die Politik müsse dies gegenüber dem Bundeskartellamt deutlich machen.

"Ziel muss es sein, flächendeckend geordnete und möglichst umfassende Zuständigkeiten zu garantieren", so Schmidt weiter. Dies könne nur erfolgen, wenn es den Waldbesitzern weiterhin erlaubt ist, die Betreuungsangebote der Forstverwaltungen wahrzunehmen.

Hierfür plädiert auch die rheinland-pfälzische Agrar- und Forstministerin Ulrike Höfken in einer offiziellen Mitteilung ihres Hauses: „Diese Form der Zusammenarbeit hat sich in jeder Hinsicht bewährt. Die Gemeinschaftsforstämter arbeiten effizient und genießen eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung, bei den Waldbesitzern und in der Holzindustrie.“

Der DeSH fordert das Bundeswirtschaftsministerium daher auf, die Position der Länder und Holzindustrie im vorgeschlagenen Novellierungsprozess zu berücksichtigen und eine entsprechende Änderung des Bundeswaldgesetzes auf den Weg zu bringen. Nur so könne die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Clusters Forst und Holz langfristig sichergestellt werden, so Schmidt.

Bereits im April hatte der DeSH in einer Stellungnahme die negativen Folgen des Kartellverfahrens gegenüber dem Bundeskartellamt aufgezeigt. Jüngst warnten auch die deutschen Laubholzsäger vor den Auswirkungen einer möglichen Strukturreform.

Die Initiative der Agrarministerkonferenz besagt folgendes aus, bei Punkt 32:
1. Die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder stellen fest, dass sich die historisch gewachsenen, länderspezifischen Strukturen in der Unterstützung von Forstbetrieben unterschiedlicher Waldbesitzarten bewährt haben. Sie halten mit ihren Einrichtungen insbesondere bei kleinteiliger Besitzartenzersplitterung regional angepasste Lösungsansätze für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung bereit. Dadurch sind sie Ansprech- und Servicepartner für Waldbesitzer, Behörden, Bürgerinnen und Bürger. Sie genießen hohe Akzeptanz in der Bevölkerung sowie bei den maßgeblichen Verbänden der Waldbesitzer und der Holzindustrie.
2.Die staatliche Unterstützung der Waldbewirtschaftung wird in besonderem Maße dem Wald als Erholungsstätte für die Bevölkerung und komplexem Lebensraum gerecht. Sie gewährleistet in gleichem Maße eine nachhaltige Waldbewirtschaftung in allen Waldbesitzarten und damit die Sicherstellung von volkswirtschaftlicher Wertschöpfung, Biodiversität sowie den Schutz von Wasser, Klima, Boden und Luft. Eine solche Unterstützung erfolgt im Sinne des Gemeinwohls.
3. Die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder bitten daher den Bund , dafür Sorge zu tragen, dass die bewährten länderspezifischen Strukturen zur Unterstützung des nichtstaatlichen Waldbesitzes durch die Landesforstverwaltungen im Sinne einer nachhaltigen und gemeinwohlorientierten Waldbewirtschaftung in den Bundesländern erhalten werden können, und die dazu gegebenenfalls notwendigen gesetzgeberischen Schritte zu ergreifen. Es soll u. a. klargestellt werden, dass die der Holzvermarktung vorgelagerten Leistungen, insbesondere die Auswahl und Markierung der für einen Holzeinschlag vorgesehenen Bäume, als waldbauliche Maßnahmen anzusehen sind, die der langfristigen Waldentwicklung dienen und nicht der Holzvermarktung zuzurechnen sind.
Autor:
Holzi am 24. Sep. 2014 um 07:45 Uhr
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