ENERGIEEINSPARVERORDNUNG "Muster zur Unternehmer-Erklärung"



Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 verlangt von Unternehmen, die Bau- oder Umbau-Projekte ausführen, eine Erklärung, dass die jeweiligen Arbeiten die Anforderungen der EnEV einhalten. Geregelt ist dies in § 26 a Absatz 1. Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) empfiehlt entweder eine Einzelbescheinigung oder eine Erklärung als Bestandteil der Rechnung.
EnEV Erklärung
Innungs-Tischler und -Schreiner erhalten Muster der empfohlenen Bescheinigungen bei ihren zuständigen Landesfachverbänden. „Beide Erklärungen, die wir anbieten, genügen den Anforderun­gen“, sagt BHKH-Hauptgeschäftsführer Peter Schreiber. „Sie bestätigen kurz und klar die Einhaltung der EnEV.“

Autor:
Holzi am 06. Nov. 2009 um 10:12 Uhr
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