Erfolgreiche Lobbyarbeit des BSHD zum EEG



Der Bundesverband Säge- und Holzindustrie Deutschland e.V. (BSHD) sieht sich mit seinen Kernforderungen zum neuen EEG in seiner Lobbyarbeit bestätigt. Das vom Bundestag Ende Juni verabschiedete EEG wurde auch vom Bundesrat bestätigt und wird zum 01.01.2012 in Kraft treten.
 BSHD

Für Rinde ist weiterhin herkunftsunabhängig neben der Grundvergütung eine Zusatzvergütung zu zahlen. Aufgrund der Übergangsregelung des EEG 2012 wird dabei grundsätzlich zwischen Alt- und Neuanlagen wie folgt zu differenzieren sein:
Neuanlagen erhalten eine Vergütung im Leistungsbereich bis 500 kW von 6ct/kWh und im Leistungsbereich bis 5 MW von 2,5 ct/kWh.
Für Altanlagen verbleibt es grundsätzlich beim bisherigen NAWARO-Bonus nach dem EEG 2009.

Damit haben nicht nur zukünftige Investoren Rechtssicherheit, sondern auch für die Betreiber von Altanlagen ist die Vergütung von Sägewerksrinde im Sinne des Votums der Clearingstelle vom 24.11.2010 bestätigt. Mit der herkunftsunabhängigen Aufnahme der Rinde wollte der Gesetzgeber die bisherige Vergütung nur fortführen und hat damit letztlich klarstellend bestätigt, dass bereits unter dem EEG 2009 für Rinde herkunftsunabhängig der NAWARO-Bonus zu leisten war.

Der trotz des Votums der Clearingstelle weiterhin vielfach zwischen Anlage- und Netzbetreibern geführte Streit über den NAWARO-Bonus auf Rinde dürfte damit endgültig im Sinne der Anlagenbetreiber entschieden sein.

Die BSHD Forderung, Rinde herkunftsneutral weiterhin zu fördern wurde von zahlreichen Verbänden, wie dem Bundesverband Bioenergie (BBE), dem Bauernverband (DBV) und dem Verband der Deutschen Holzwerkstoffindustrie (VHI) unterstützt und fand auch Zustimmung in den zahlreichen Gesprächen mit Parlamentariern aus Bund und Ländern. Der unnötige Widerstand der Papierindustrie gegen die Rinde in „letzter Minute“ zeigte keine Wirkung beim Gesetzgeber.

Das Ausschließlichkeitsprinzip wurde für Neuanlagen - trotz anfänglicher Bedenken im Bundesumweltministerium - im neuen EEG ebenfalls gelockert. Für Neuanlagen ist zukünftig ein Mischeinsatz von Biomasse mit Biomasse der Einsatzstoffvergütungsklassen I und II möglich. Dies bedeutet für künftige Investitionen eine höhere Flexibilität im Brennstoffeinsatz. Auch hier ist es dem BSHD gelungen, die oben genannten Verbände als Fürsprecher zu gewinnen.

Sehr wichtig für die Säge- und Holzindustrie ist die dritte Kernforderung des BSHD, die Aufnahme der Holztrocknung in die Positivliste zur vorgeschriebenen Wärmenutzung. Im EEG 2009 war die Holztrocknung nicht in der Positivliste zum KWK-Bonus genannt und bereitete gerade Investoren in kleinere Biomassekraftwerke Schwierigkeiten.

Nicht umgesetzt werden konnte die Forderung nach Beibehaltung des KWK-Bonus für Neuanlagen mit der Konsequenz, dass die Gesamtvergütung für Kraftwerke im Leistungsbereich zwischen 500 und 1500 kW elektrisch gesunken ist. In dieser Kraftwerksgröße sieht der BSHD in der Sägeindustrie noch erhebliches Investitionspotential.

Ebenfalls nicht umgesetzt wurde die Forderung nach Aufhebung des Ausschließlichkeitsprinzips für Altanlagen. Der Gesetzgeber war nicht bereit, neben dem umfassenden Bestandsschutz für Altanlagen, diese Betreiber in den Genuss von weiteren günstigen Regelungen aus dem neuen Gesetz kommen zu lassen.

Ob das neue EEG Investitionsanreize in der Säge- und Holzindustrie bietet, müssen weitere Analysen zeigen. Der „große Wurf“ für feste Biomasse ist nach Ansicht des BSHD nicht zu erwarten.

Autor:
Holzi am 18. Jul. 2011 um 04:22 Uhr
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