Säge- und Holzindustrie mahnt: Großes Potenzial für Investitionen in Kraftwerke vorhanden.



„Der jetzige Gesetzentwurf bietet für die Unternehmen der Säge- und Holzindustrie keine Anreize, Geld in die Stromproduktion aus Biomasse zu investieren“, mahnt Dr. Klaus Böltz, Präsident des Bundesverbandes Säge- und Holzindustrie Deutschland e. V. (BSHD). Anfang Juli soll die Neuauflage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Bundestag verabschiedet werden. Böltz warnt: „Wir sehen bei zirka 200 Betrieben unserer Branche ein Potenzial für Investitionen in neue Kraftwerke. Doch nach dem derzeitig vorliegenden Gesetzentwurf wird in der Sägeindustrie in kleine und mittelgroße Kraftwerke nicht investiert. Die Vergütung für den produzierten Strom ist zu niedrig!“

Das neue Gesetz unterstützt nach Ansicht des BSHD eher die großen Energieversorger, anstatt die für eine Energiewende notwendigen dezentralen Versorgungsstrukturen. Im Erfahrungsbericht zum EEG des Bundesumweltministeriums gibt es Rechenbeispiele für ausgesuchte Anlagen, die die Problematik der neuen Vergütungsstruktur aufzeigen: So wird beispielsweise eine Anlage mit einer elektrischen Kapazität von einem Megawatt, die mit Waldrestholz befeuert wird, nach altem EEG mit bis zu 17,79 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Nach dem neuen Gesetz schrumpft diese Vergütung um mehr als drei Cent, auf 14,45 Cent pro Kilowattstunde. Aber gerade diese Anlagengröße entspricht dem Potenzial typischer Sägewerksbetriebe. Der BSHD fordert: Rinde muss in die Einsatzstoffvergütungsklasse II aufgenommen werden und mit einem Vergütungssatz von acht Cent pro Kilowattstunde versehen werden, mindestens aber in die Einsatzstoffvergütungsklasse I zum allgemeinen Satz von sechs bzw. fünf Cent pro Kilowattstunde. Derzeit ist ein reduzierter Satz von 2,5 Cent für Rinde vorgesehen. Der Bundesrat unterstützt in seiner Stellungnahme die Anhebung der Vergütung auf Rinde, will aber die Grundvergütung für Anlagenleistungen bis fünf Megawatt von elf auf neun Cent pro Kilowattstunde senken.

Aktuell produziert die Säge- und Holzindustrie in nur 85 Biomassekraftwerken EEG-Strom aus fester Biomasse, für die es sonst in der Regel keine Verwendungsmöglichkeiten gibt. Doch bereits nach dem alten EEG von 2009 war die Investitionsneigung der Sägeindustrie trotz weiterer Potenziale verhalten. Ein Grund dafür war die unklare Vergütung von Rinde. Dabei ist der Einsatz von Sägewerksrinde für die Stromproduktion in Biomassekraftwerken ökologisch vorteilhaft. Der energetische Rohstoff fällt während der Holzverarbeitung als Reststoff an und ist somit vor Ort direkt verfügbar. Unnötige Brennstofftransporte und die damit verbundenen Umweltbelastungen werden vermieden. Weiterer Vorteil: Während Strom aus Solarenergie und Windkraftwerken nur zur Verfügung steht, wenn die Sonne scheint oder Wind weht, ist Strom aus fester Biomasse grundlastfähig. Sie liefert Regelenergie, die benötigt wird, um Atomkraftwerke zu ersetzen.

„Der besonderen Bedeutung der Stromerzeugung aus fester Biomasse wird aber der vorliegende Gesetzentwurf nicht gerecht“, kritisiert der BSHD-Präsident.

„Wir begrüßen es, dass die Holztrocknung in die Positivliste zur Wärmenutzung aufgenommen wurde, denn sie stellt eine hervorragende Wärmesenke dar. Leider sind die Vorschläge zur Begrenzung der zulässigen Trocknungsenergie sowohl im Gesetzesentwurf als auch im Vorschlag des Bundesrates kompliziert und unpraktikabel.“

Am stärksten betroffen sind genau jene Biomassekraftwerke in der Säge- und Holzindustrie, für die es das größte Investitionspotential gibt – allen voran Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Böltz betont: „Die Holzindustrie hat geradezu ideale Voraussetzungen für die Stromproduktion aus Biomasse. Im Rahmen der Energieerzeugung kann die Wärme zur Holztrocknung eingesetzt und der Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden. Dadurch erzielen wir deutlich höhere Wirkungsgrade als beispielsweise die großen Biomassekraftwerke der Energieversorger.“ Doch der jetzige Gesetzentwurf verhindert laut Böltz nicht nur weitere Investitionen zum Ausbau der KWK-Technik sondern gefährdet zudem bestehende Anlagen. Denn es kommt erschwerend hinzu, dass sich die kalkulatorischen Voraussetzungen für die Betriebe nicht verbessert haben. Im Gegenteil: Die Biomassepreise sind in der Zwischenzeit gestiegen.

„Für Altanlagen sollte daher in der Gesetzesbegründung nochmal deutlich gemacht werden, dass die Aufnahme der Rinde in die Einsatzstoffvergütungsklassen keine inhaltliche Änderung darstellt und bereits in der Vergangenheit herkunftsunabhängig im EEG erfasst war“, so Böltz. „Und wir fordern, dass das Ausschließlichkeitsprinzip für Altanlagen gemäß der Regelungen im neuen EEG umgesetzt wird.“

Autor:
Holzi am 30. Jun. 2011 um 05:29 Uhr
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