Der GD Holz hatte Unternehmen, die einen Zertifizierungsvertrag vor dem 31.12.2008 abgeschlossen hatten, darauf hingewiesen, dass die von der FSC International GmbH zum 01.01.2009 vorgenommene einseitige Gebührenerhöhung um das Zwei- bis Fünffache rechtlich nicht haltbar ist.
Dabei wird die Gebühr nicht an FSC direkt gezahlt, sondern über den Zertifizierer „eingetrieben“. Dagegen spricht auch nicht, dass sich die FSC International GmbH am 20.02.2009 mit einem Schreiben an zertifizierte Unternehmen wendete, um die Erhöhung von der Sache her zu begründen. Unabhängig von der rechtlichen Beurteilung ist die Erhöhung auch sachlich nicht begründet worden.
Der GD Holz hatte seinen zertifizierten Mitgliedsunternehmen geraten, der Erhöhung unter Hinweis auf die Rechtslage zu widersprechen. Und die Gebühr nur in der bisherigen Höhe zu zahlen. Nunmehr wurde der Verband darüber informiert, dass bei einer Re-Zertifizierung auch nur die Gebühr in der bisherigen Höhe gefordert wurde. Der Rechtsstandpunkt des GD Holz hat sich damit als gesichert erwiesen, die Strategie des Widerspruchs als erfolgreich.
Allen Unternehmen, die FSC-zertifiziert sind, einen Altvertrag besitzen, der vor dem 31.12.2008 abgeschlossen wurde und re-zertifiziert werden müssen, wird geraten, das Widerspruchsrecht zu nutzen.
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