VDS fordert Bürgschaften für alle Rundholzkäufer



Verwundert ist man im VDS über die offensichtliche Klientelpolitik des BSHD, die in der Presseaussendung vom 26.3.2009 vertreten wird.

Wenn Bürgschaften für den Rundholzeinkauf der Sägewerke gefordert werden, wiederholt der BSHD zwar eine schon Ende Januar d.J. vom VDS erhobene Forderung. Allerdings will der Präsident des BSHD, Dr. Rettenmeier, Bürgschaften nur auf Rohstoffbezüge im Zusammenhang mit der Werksvermessung begrenzen. Damit wird die Mehrheit der Betriebe ohne Werksvermessung, darunter auch die Laubholzbetriebe, benachteiligt.

Reinhard Müller-Gei, Vorsitzender des VDS hierzu: „Wenn Dr. Rettenmeier die Absicherung des Rundholzeinkaufes durch Bürgschaften fordert, kann er sich gerne unserem Aufruf anschließen. Aber Bitte zugunsten von Betrieben jeder Größenordnung. Zumal der BSHD selbst Firmen ohne Werksvermessung als Mitglied hat, die ebenfalls nicht außen vor bleiben sollen“. Der Geschäftsführer des VDS, RA Rolf Burdack ergänzend „ Klientelpolitik wird der VDS nicht mittragen, wir vertreten das gesamte Spektrum der Sägeindustrie.“

Der VDS hatte bereits am 20. Januar d.J. in einer Pressemitteilung an die Fachpresse sowie an das Bundeswirtschaftsministerium und BMELV, Frau Minister Aigner, gefordert, Bürgschaften zur Finanzierung des Rundholzeinkaufes in das neu geschaffene KfW-Sonderprogramm 2009 aufzunehmen. Das Thema war auch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Herrn MdB Schauerte, auf dem Kongress der Säge- und Holzindustrie in Rosenheim erörtert worden. Eine Stellungnahme der Ministerien steht noch aus.

Der VDS begründete seine Initiative damit, dass das KfW-Sonderprogramm 2009 zwar Betriebsmittelfinanzierungen und Haftungsfreistellungen vorsieht, allerdings solche Maßnahmen mehrjähriger Laufzeiten und auch die Inanspruchnahme von Darlehen Voraussetzung sind. Grundsätzlich sei die Zielsetzung des KfW-Sonderprogramms zwar zu begrüßen, aufgrund der starren Kriterien sei es aber für die spezielle Situation der Sägeindustrie kaum anwendbar.

Sowohl für Unternehmen der Sägeindustrie als auch den Waldbesitz sei es in der jetzigen Situation erforderlich, dass durch staatlich gelenkte Kreditinstitute wie KfW oder die Bürgschaftsbanken auch eine Absicherung des Rundholzeinkaufes thematisiert werde. Der sich abzeichnende Rückgang der Schnittholzproduktion werde zu Liquiditätsengpässen führen, die durch derartige Maßnahmen verhindert werden könnten. Zudem zeichne sich aufgrund der kritischen Situation der Banken vor dem Hintergrund des erheblichen Wertberichtungsbedarfs ab, dass auch bei der Gewährung von Bürgschaften Zurückhaltung geübt werde. In dieser Situation sei es sinnvoll, wenn das staatliche Sonderprogramm entsprechend erweitert werde.

Autor:
Holzi am 14. Apr. 2009 um 15:44 Uhr
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