Zu der letzten Sitzung des GD Holz Fachausschusses Überseeholz konnte der Vorsitzende des Fachausschusses, Stephan Bührich, Firma Freudenberg GmbH & Co. KG, Hamburg, mehr als 25 Teilnehmer begrüßen. Die Marktsituation der Laubholzimporteure wurde insgesamt als eher verhalten bezeichnet. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen Umsetzung und Handhabung der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR). Zu diesem Thema war Dr. Gerald Koch vom Thünen-Institut (TI) in Hamburg eingeladen, der über die Holzartenbestimmung im Kontext der Sorgfaltspflicht berichtet hat. Mit den Holzproben der deutschen Importeure zeigte sich Dr. Koch sehr zufrieden: „Seit Inkrafttreten der EUTR im März 2013 wurden bereits mehr als 200 Holzmuster – überwiegend aus dem Bereich des Tropenholzimports – in Bezug auf die angegebenen Holzarten geprüft. Die offiziellen Prüfungen ergaben bisher keine Beanstandungen bzw. Falschdeklarationen – und dies vor dem Hintergrund eines großen Spektrums an Tropenhölzern, die nicht immer einfach zu identifizieren sind."
Aus Sicht des Importhandels im GD Holz ist die Sorgfaltspflicht in den Betrieben umgesetzt. Trotz des erheblichen bürokratischen Aufwandes ist das System inzwischen etabliert. Die meisten Importeure im GD Holz sind dem Sorgfaltspflichtsystem der GD holz Service GmbH angeschlossen. Dieses System wurde im europäischen Kontext entwickelt, seit dem Inkrafttreten des Gesetzes ständig ergänzt und an praktischen Erfordernissen angepasst. Die GD Holz Service GmbH hat sich mit diesem System zur Akkreditierung als Monitoring Organization in Brüssel beworben.
„Wir müssen dieses erprobte System anwenden und pflegen, aber dabei auch darauf achten, dass nicht weitere aus unserer Sicht unnötige Anforderungen das System der Sorgfaltspflicht belasten, die keinen erkennbaren Mehrwert bringen“, so der Vorsitzende des Fachausschusses, Stephan Bührich. „Es geht uns insbesondere darum, ein höheres Gewicht auf die Erfahrung der Unternehmen in den Lieferländern zu setzen und nicht allein den Korruptionsindex als Maßstab anzusetzen“, führt Bührich weiter aus. Nach der EU-Holzhandelsverordnung gilt das Legalitätsprinzip der Lieferländer als Grundlage für die erfolgreiche Sorgfaltspflicht. „Auch kann erfolgreicher Schutz der Ressourcen Wald und Holz in den Lieferländern nur durch verantwortungsvolle Nutzung gewährleistet bleiben, nur so wird zum Werterhalt beigetragen!“, so Bührich.
Der Verband distanziert sich von Aussagen von Umweltverbänden, welche die Umsetzung der EU-Holzhandelsverordnung als nicht ausreichend bezeichnen. Sowohl die Prüfungen der BLE, als auch die Ergebnisse der Holzproben des Thünen-Institutes belegen klar den Erfolg der Umsetzung der Verordnung – der GD Holz sieht daher für seine Unternehmen die Hausaufgaben in diesem Thema als gemacht an. Auch Dr. Koch vom TI sieht die EUTR und die in seinen Augen gewissenhafte Durchführung der Sorgfaltspflicht beim Holzimport als ein klares Mittel im Sinne des Verbraucherschutzes. Für alle Unternehmen, die an dem Sorgfaltspflichtsystem der GD Holz Service GmbH beteiligt sind, betreibt der Verband eine Informationsplattform, auf der aktuelle Informationen zu Sorgfaltspflicht oder Länderinformationen kommuniziert werden.
Im Rahmen der Sitzung wurde Jürgen Sudeck, Firma Sudeck & Co. GmbH in Hamburg, zum Nachfolger von Stephan Bührich als Vorsitzender des Fachausschusses gewählt. Dieser trat nach mehr als 20 Jahren Vorsitz nicht mehr zur Wahl an. Darüber hinaus ist Stephan Bührich seit März dieses Jahres Vorsitzender des Fachbereiches Außenhandel des GD Holz. Die Teilnehmer bedankten sich bei Stephan Bührich für die langjährige und erfolgreiche Führung des Fachausschusses Überseeholz. Die Sitzung fand auf Einladung der Firma Freudenberg in Hamburg statt.
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