GD Holz weist pauschale Verurteilung von Tropenholzimporten entschieden zurück



Zur Berichterstattung in der überregionalen Presse, nämlich der Süddeutschen Zeitung sowie im öffentlich-rechtlichen Fernsehsender 3sat in der Wissenschaftssendung nano zur mangelhaften Wirksamkeit der Holzhandelsverordnung EUTR bezieht Thomas Goebel, Geschäftsführer des Gesamtverbandes Deutscher Holzhandel e. V. (GD Holz ), Stellung:

Die EU-Holzhandelsverordnung ist seit drei Jahren in Kraft und verbietet den Import illegal eingeschlagenen Holzes in den Europäischen Binnenmarkt.

Anlass für die mediale Berichterstattung ist offenbar die inzwischen veröffentlichte Einschätzung der EU-Kommission zur Wirksamkeit der EU-Holzhandelsverordnung sowie die unterschiedlichen Reaktionen darauf. Als Schlussfolgerung und Tenor wird im Magazin nano das verbreitete Klischee bedient, dass der Import von tropischen Hölzern zumeist aus zweifelhaften, wenn nicht illegalen Quellen stammt. Diese Berichterstattung gipfelt in einem Fall in der Anmaßung, den Import tropischer Hölzer grundsätzlich in die Nähe organisierter Kriminalität zu rücken .

„Die Kritik an der Umsetzung und Wirksamkeit der Europäischen Holzhandelsverordnung ist in weiten Teilen berechtigt, da sie noch immer nicht in allen Ländern des Binnenmarktes erfolgreich umgesetzt worden ist“, so Thomas Goebel. „Wir lehnen jede Art illegalen Holzeinschlags und Holzimportes entschieden ab und setzen uns seit vielen Jahren dafür ein, ausschließlich legale und nachhaltige Holzprodukte zu importieren“, führt Goebel weiter aus. „Der Handel mit Dokumenten, die die Legalität von Holz und Holzprodukten vortäuschen, ist Betrug, konterkariert die Holzhandelsverordnung und wird seitens des GD Holz auf das Schärfste verurteilt.“

Alle Defizite in der Umsetzung der Europäischen Holzhandelsverordnung und die immer noch vorhandene kriminelle Energie, um bestehende Gesetze zu umgehen, dürfen aber nicht dazu führen, eine Branche insgesamt und pauschal in Misskredit zu bringen, wie dies in der Sendung nano von 3sat geschehen ist.

Der GD Holz weist daher jede pauschale Verurteilung zurück. Er weist darauf hin, dass die 140 im Verband organisierten Holzimporteure seit Inkrafttreten der Verordnung mit hohem bürokratischen Aufwand die geforderte Sorgfaltspflicht umsetzen und damit nachweisen, nur noch legal eingeschlagenes Holz zu importieren.

Der Sorgfaltspflicht bei den GD Holz-Importeuren liegt ein komplexes System von Prüfkriterien zu Grunde, die von allen Teilnehmern durchgeführt werden müssen. Begleitet und überprüft wird dieser Prozess von der Monitoring Organization der GD Holz Service GmbH, die von der EU-Kommission akkreditiert worden ist. Eine staatliche Prüfung in Deutschland erfolgt durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Die konsequente Umsetzung der Verordnung in ihrem Geltungsbereich wird dazu führen, den Import von illegal eingeschlagenem Holz zu stoppen und sie setzt darüber hinaus in den Ursprungsländern wichtige Zeichen. Der GD Holz ist überzeugt davon, dass sich die Verordnung auf dem richtigen Weg befindet, nicht nur, um den illegalen Holzimport in den EU-Binnenmarkt zu stoppen, sondern auch, um den illegalen Holzeinschlag in den Ursprungsländern auszuschließen. Dies ist eine Aufgabe aller Abnehmermärkte, neben der EU sind das insbesondere die USA, Australien und andere, wie die asiatischen Märkte. Dazu leisten die Tropenholzimporteure im GD Holz einen wichtigen und nachhaltigen Beitrag.

Autor:
Holzi am 09. Mär. 2016 um 08:09 Uhr
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