Der GD Holz setzt sich mit Nachdruck für möglichst unbürokratische Lösungen bei der Umsetzung der EU Holzhandelsverordnung ein, die ab 2013 in Deutschland in Kraft tritt.
Der GD Holz begrüßt die Verordnung, weil diese den Legalitätsnachweis für den Import von Hölzern in die EU sicherstellt und damit den Import illegaler Hölzer normativ ausschließt. Anlässlich eines Treffens von GD Holz Geschäftsführer Thomas Goebel mit dem Geschäftsführer des britischen Verbandes, TTF, John White, wurde deutlich, dass eine Abstimmung bei der Umsetzung der EU Verordnung sinnvoll und wichtig ist. "Wir werden unser europäisches Netzwerk nutzen, um möglichst einheitliche Regelungen durchzusetzen, das dient der Klarheit und trägt entscheidend dazu bei, dass alle Länder auch mit gleichen Konditionen arbeiten können." Die europäischen Verbände des Holzhandels und Holzimports FEBO und ETTF können an dieser Stelle eine wichtige Funktion als "Clearing Stelle" einnehmen und zur Koordination in den nationalen Verbänden beitragen. In der Umsetzung der EU Verordnung kommt es ganz entscheidend auf die konkrete Gestaltung der Nachweispflichten und deren Dokumentation an, hier wollen sich die europäischen Verbände abstimmen.
Eine weitere wichtige Frage ist die Ausgestaltung der Monitoring Organisationen (MO), welche als erster Ansprechpartner der Importeure die Nachweispflichten als Dienstleister organisieren – für Deutschland hat sich auch der GD Holz als MO gemeldet.
Der Fachbereich Holzaußenhandel im GD Holz hat einen Arbeitskreis einberufen, um über Inhalte und Konsequenzen der EU Holzhandelsverordnung zu beraten und entsprechende Vorschläge für eine pragmatische Umsetzung zu erarbeiten.
Kommentar hinzufügen