Geplante EEG-Neuregelungen lassen fast keinen wirtschaftlichen Betrieb von neuen Bioenergieanlagen zu?



In den letzten Jahren wurden in vielen Forschungsvorhaben vielfältige Konzepte und Verfahren zur energetischen Nutzung von biogenen Reststoffen und Abfällen untersucht und erfolgreich demonstriert. So laufen bereits heute Pilotanlagen für die Nutzung von Landschaftspflegematerial, Stroh, Pferdemist und weiteren bisher ungenutzten Reststoffen, die auf Nachahmer warten. Würden die aktuellen Forderungen in der EEG-Novelle (BMWi Referentenentwurf Stand 04.03.14) umgesetzt, würden diese vielversprechenden Ansätze bereits im Keim erstickt.

62 Wissenschaftler aus 36 unterschiedlichen Forschungseinrichtungen aus dem Bereich der Bioenergie zeigen sich besorgt über den jetzt vorliegenden Vorschlag zur Novelle des EEG im Bioenergiebereich. In den vergangenen Jahren entstand ein dichtes Forschungsnetzwerk für den Bereich der Bioenergie. Gefördert wurde das Netzwerk unter anderem durch das BMUB-Förderprogramm "Energetische Biomassenutzung".

Viele Pilot- und Demonstrationsvorhaben mit hohem Marktpotenzial für die Erschließung von biogenen Rest- und Abfallstoffen sind in diesem und anderen Forschungsvorhaben entwickelt worden.

Die entwickelten Konzepte und Anlagen leisten durch hohe Effizienz und/oder hoher Treibhausgasreduktionswirkung einen Beitrag zur Transformation des Energiesystems. Dies wird durch die Substitution fossiler Energieträger, hohe Verstromungswirkungsgrade bei gleichzeitiger Wärmenutzung, Erhöhung der Substratflexibilität oder auch durch Regelbarkeit für eine bedarfsgerechte Stromerzeugung erreicht. Bisher haben 90 Verbundprojekte bzw. 225 Einzelprojekte mit Wissenschaftlern und Praxispartnern aus ca. 60 Klein- und Mittelständischen Unternehmen bereits vielversprechende am Markt orientierende Konzepte für die Umsetzung der Ziele auf den Weg gebracht.

Mit den Forschungsprojekten konnten in vielen Bereichen wie Emissionsminderung bei Kleinfeuerungs- und Biogasanlagen, Energieerzeugung aus Reststoffen und der zunehmend wichtigeren Flexibilisierung der Stromerzeugung und neuer Wärmeerzeuger kontinuierlich Verbesserungen erreicht werden. Die Wissenschaftler im Förderprogramm "Energetische Biomassenutzung" zeigen sehr besorgt über den jetzt vorliegenden Vorschlag zur Novelle des EEG im Bioenergiebereich. Mit den geplanten deutlichen Kürzungen ist keine weitere Entwicklung im Bereich der Stromerzeugung aus Biomasse mehr zu erwarten.

Zum Hintergrund: Mit dem EEG 2012 wurde für die Biomasse bereits die erkannte Überförderung abgebaut. Die Vielzahl der Boni wurde abgeschafft, die Anforderungen an die Anlagen erhöht und die Vergütung stark gekürzt. Die detaillierte Analyse der Effekte des EEG 2012 liegt der Bundesregierung in der Form des EEG-Monitoringberichtes zur Stromerzeugung aus Biomasse vor. Die Einspeiseregelungen des EEG 2012 geben bereits vor, dass die untersuchten Anlagenkonzepte für Biogas, Biomethan und Festbrennstoffe (Holzvergasungsanlagen im untersten Leistungsbereich) nur unter ausgewählten günstigen Randbedingungen wirtschaftlich sind.

Der derzeitige Referentenentwurf zum EEG 2014 (Stand 04.03.14) sieht die Streichung der Einsatzstoffvergütungsklassen (gezielte Förderung erwünschter Biomassesubstrate) und des Einspeisebonus für Biogas in das Erdgasnetz sowie höhere Anforderungen an einen flexiblen Betrieb vor. Die Einspeisevergütung der typischerweise bisher betriebenen Bioenergieanlagen würde damit um rund 35 % reduziert*.

Für den Biogasbereich lässt sich zusammenfassen, dass mit den Regelungen für Neuanlagen – abgesehen von sehr vereinzelten kleinen Gülleanlagen ein wirtschaftlicher Betrieb der verschiedenen Anlagenkonzepte nicht mehr möglich ist.

Landwirtschaftliche Reststoffe und Nebenerzeugnisse, aber auch andere Reststoffe können mit der geringeren Einspeisevergütung nicht erschlossen werden. Effiziente und umweltorientierte Konzepte zur Verwertung von Abfällen und Nebenprodukten werden damit verhindert.

Die vom Koalitionsvertrag und vom Eckpunktepapier anvisierte Erschließung von Rest- und Abfallstoffen wird damit sicher verfehlt. Dies hat dramatische Auswirkungen für die Branche, aber auch für die Forschung und Entwicklung in diesem Bereich. Die technologische Weiterentwicklung von Bioenergiekonzepten bleibt damit auf halbem Wege stehen.

Auch im Bereich der energetischen Holznutzung bedeutet die Streichung der Einsatzstoffklassen, dass ein Zubau von Neuanlagen unwahrscheinlich ist. Besonders die gerade neuetablierte Vergasertechnologie im kleinen Leistungsbereich wäre betroffen.

Mit den geplanten Neuregelungen dürfte der gesamten Bioenergiebranche, die sich mit der gekoppelten Strom und Wärmeproduktion beschäftigt, die Existenzgrundlage entzogen werden. Die weitere Erschließung internationaler Märkte mit deutschen Technologien sowie internationale Forschungskooperationen können dadurch nicht weiterentwickelt werden.

In der Branche ist daher mit massivem Stellenabbau zu rechnen.

Die Experten fordern daher die Bundesregierung auf die vollständige Streichung der zusätzlichen Einsatzstoffvergütungen zu überdenken, da dadurch das einzige in der bisherigen EEG-Systematik effiziente Instrumentarium zur Erschließung der politisch gewünschten Reststoffe und Abfälle wie Landschaftspflegematerial, Gülle und Stroh aus der Hand gegeben wird!

Die Forschungspartner weisen darauf hin, dass die Erforschung wirtschaftlich tragfähiger Lösungen von Industrie, Entwicklern und Planern auf vielen Ebenen verfolgt wird. Anstehende Veränderungen, wie zum Beispiel zukünftig von Anreizen wie dem EEG unabhängig zu werden, brauchen mehr Vorlaufzeit – verbunden mit kontinuierlicher Forschung und Entwicklung. Übergangsregelungen für Systemänderungen sind eine weitere wichtige Notwendigkeit, die in der gegenwärtigen EEG-Debatte nicht ausreichend berücksichtigt wird. Auch die Weiterentwicklung des Bestandes, die durch die derzeitige Flexibilitätsprämie im Biogasbereich sinnvoll angeregt wird, wird unter den jetzt zur Diskussion stehenden Neuregelungen hinter den Möglichkeiten zurückbleiben.

Die neue Flexibilitätsprämie für Biogas- Bestandsanlagen (§32 c) setzt nur für wenige große Anlagen Anreize für einen flexiblen Betrieb. Die Neuregelung verhindert, dass die bereits aufgebauten Produktionskapazitäten umfassend für die Flexibilisierung genutzt werden können.

Quote:

* Beispiel: Flexible Biogasanlage 1.000 kWel installierte Leistung und 455 kW Bemessungsleistung mit 60 % GPS und 40 % Rindergülle. Vergütung EEG 2012 inkl. Flexibilitätsprämie nach §33i 21,0 ct/kWh. Vergütung nach Referentenentwurf EEG 2014 13,4 ct/kWh.

Autor:
Holzi am 31. Mär. 2014 um 10:42 Uhr
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