Der Bundesverband Säge- und Holzindustrie Deutschland e.V. (BSHD) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments, die Einfuhr von illegal geschlagenem Holz in die Europäische Union zu stoppen.
Jedes Jahr gehen weltweit rund 13 Millionen Hektar Wald durch illegalen Holzeinschlag verloren. Dieser, für die globale Umwelt und das Klima, unhaltbarer Zustand, wird durch den im Umweltausschuss des EU-Parlaments beschlossenen Verordnungsentwurf hoffentlich teilweise gestoppt.
„Gleichzeitig muss die Politik aber dafür Sorge tragen, dass dabei die berechtigten Interessen der heimischen Unternehmen nicht aus dem Blick geraten“, so der Präsident des BSHD, Dr. Josef Rettenmeier. Aus der Sicht Rettenmeiers sind folgende Punkte für die heimische Branche wichtig:
• Anerkennung bestehender Zertifizierungssysteme: Waldbesitzer und Sägewerke die bereits bei Zertifizierungssystemen wie PEFC oder FSC
ihren Rohstoff „kontrollieren“ lassen, müssen von den Nachweispflichten befreit werden. Durch die Teilnahme an diesen Systemen erbringen die Unternehmen der Säge- und Holzindustrie sowie die Waldbesitzer bereits einen ausreichenden Nachweis darüber, dass das Holz aus legalen Quellen stammt. Eine Doppelbelastung kann nicht hingenommen werden und widerspricht dem Ziel der Bundesregierung Bürokratie abzubauen.
• Keine Überlastung kleinerer Betriebe: Der BSHD ist der Ansicht, dass Waldbesitzer mit nur geringer Flächengröße (<50 ha) von den Verpflichtungen der Verordnung ausgenommen werden müssen. Daher begrüßt der BSHD ausdrücklich den Versuch der Bundesregierung sich zusammen mit anderen EU-Mitgliedsstaaten, für eine Bagatellgrenze für kleinere und mittlere Forstbetriebe einzusetzen. Das ist notwendig, um nicht einen unverhältnismäßig hohen administrativen Aufwand in den Betrieben aufzubauen.
• Gleiche Regeln für alle: Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten muss es einheitliche Regeln, sowie bei Zuwiderhandlung gegen die Verordnung, einheitliche Sanktionen geben, um Marktverzerrungen zu unterbinden.
„Unter dem Strich können die deutsche Säge- und Holzindustrie sowie die Waldbesitzer von der Verordnung profitieren. Zum einen werden billige und illegale Rohstoffflüsse aus dem Ausland verhindert, zum anderen können deutsche Unternehmen auf ein traditionell weit entwickeltes Instrumentarium von Kontrolle und Dokumentation zurückgreifen, die den internationalen Anforderungen entsprechen und die andere Länder erst noch entwickeln müssen. Es kommt jetzt auf die Ausgestaltung an“, so Dr. Rettenmeier.
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