Importierte Druckerzeugnisse müssen Bestimmungen der EU-Holzhandelsverordnung unterliegen



Trotz scharfer gesetzlicher Bestimmungen ist es nach wie vor möglich, über fertige Druckerzeugnisse Papier aus illegalem Holzeinschlag in die EU zu importieren. Der Verband Deutscher Papierfabriken (VDP) fordert deshalb, eine entsprechende Lücke in der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) zu schließen, die in diesem Jahr überarbeitet werden soll. "Es ist weder ökologisch noch wirtschaftlich sinnvoll, dass deutsche Zellstoff- und Papierhersteller konsequent nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit und gesetzestreu arbeiten, aber auf dem Markt weiterhin mit Importprodukten konkurrieren müssen, für die illegal Wald eingeschlagen wird", sagte VDP-Hauptgeschäftsführer Klaus Windhagen.

Zellstoff- und Papierhersteller in Europa unterliegen durch die EUTR beim Import von Holz und Holzfasern wie z.B. Zellstoff einer "Sorgfaltspflichtregelung", die die legale Herkunft der Rohstoffe sicherstellt. Der Import fertiger Druckerzeugnisse von außerhalb der EU ist jedoch von den Regelungen der EUTR ausgenommen. 2014 wurden laut eurostat 517.000 Tonnen Druckerzeugnisse in die EU eingeführt.

Besonders bei Papierprodukten aus China besteht die Gefahr, dass diese aus illegalem Einschlag stammen. Grund hierfür ist u.a. der stark gestiegene Holzbedarf des Landes in den vergangenen Jahren, der bisher weder im eigenen Land noch in den Nachbarländern nachhaltig gedeckt werden kann. China kauft deshalb auch Holz und Zellstoff aus Regionen, in denen illegaler Einschlag nachgewiesen wurde, wie etwa aus Indonesien. Ausgerechnet aus China stammt jedoch eine Vielzahl Bücher und Magazine für den europäischen Markt.

Die deutsche Zellstoff- und Papierindustrie kritisiert außerdem den ungleichen Stand der Umsetzung der EUTR innerhalb Europas. Bis heute haben noch nicht alle EU-Mitgliedsländer die Verordnung implementiert. Zudem wird die Einhaltung der EUTR europaweit nicht einheitlich überprüft. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Überwachung zuständig. Diese hat bislang bei Kontrollen deutscher Zellstoff- und Papierfabriken keine Beanstandungen in der Sache gehabt.

Autor:
Holzi am 19. Jun. 2015 um 07:39 Uhr
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