„Die geplante Änderung des § 2b Umsatzsteuergesetz wird unseren mittelständischen Betrieben massiv schaden.“ So bewertet Felix Pakleppa, Geschäftsführer Bundesvereinigung Bauwirtschaft, die aktuellen Bestrebungen zur Umsatzsteuerbefreiung der interkommunalen Zusammenarbeit. „Die Betriebe des Bau- und Ausbauhandwerks stellen in den Gemeinden einen wirtschaftlichen Stabilitätsanker dar, bieten Arbeits- und Ausbildungsplätze und eröffnen nicht zuletzt durch ihre Abgaben und Gewerbesteuerzahlungen erst die Handlungsspielräume der Kommunen vor Ort. Wenn kommunale Bauhöfe über Gemeinde- und Landesgrenzen hinweg umsatzsteuerfrei Bauleistungen anbieten und mittelständische Betriebe verdrängen, sägen sie an dem Ast, auf dem sie sitzen.“
Leistungen privatwirtschaftlicher Anbieter an die öffentliche Hand unterliegen regelmäßig der Umsatzsteuer. „Auftragsangebote unserer Mitgliedsunternehmen wären gegenüber kommunalen Anbietern erheblich benachteiligt. Die sich aus der Umsatzsteuer ergebende Preisdifferenz lässt sich auch bei bester, effizienter und kostenoptimierter Unternehmensführung nicht kompensieren. Wir befürchten für unsere Betriebe massive wirtschaftliche Konsequenzen, insbesondere wenn in einzelnen Bereichen, z.B. im Straßen- und Wegebau, die öffentliche Hand der größte Auftraggeber ist.“ So Pakleppa.
„Besonders gravierend ist, dass hier offensichtlich ein rechtswidriges Gesetz in Kauf genommen wird, um Wettbewerber für ihre kommunalen Betriebe und Zweckverbände vom Markt zu verdrängen.“ Sagte Pakleppa. Der Entwurf verstößt gegen europäisches Recht und verletzt das Prinzip der Wettbewerbsneutralität des Art. 13 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie. Private Wirtschaftsunternehmen werden so von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen und mittelbar bei konkurrierender Angebotsabgabe auch bei der Auftragsvergabe durch private Dritte benachteiligt.
Pakleppa; „Wir fordern daher eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs. Vor dem Hintergrund der europarechtlichen Vorgaben muss die steuerliche Privilegierung der interkommunalen Zusammenarbeit mindestens durch eine Wettbewerbsklausel begrenzt werden.“
Die Vorschrift sollte zielgenauer auf die Begünstigung von kleinen Gemeinden ausgerichtet werden, damit diese von der Zusammenlegung von hoheitlichen Aufgaben profitieren können. „Niemand hat etwas dagegen, wenn Standesbeamte umsatzsteuerfrei auch in der Nachbargemeinde Geburten und Eheschließungen dokumentieren, aber überall dort, wo es private Anbieter gibt, ist kommunale Zurückhaltung geboten." So Pakleppa abschließend.
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