„Der von der Bundesregierung am 29. September 2015 beschlossene Gesetzentwurf zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts geht in die richtige Richtung“, lobt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes. „Für die Bauwirtschaft ist die Rechtssicherheit von Ratenzahlungsvereinbarungen immens wichtig. Diese sollen zukünftig schwerer anfechtbar sein als nach der derzeitigen Gesetzeslage. Den Forderungen der Bauwirtschaft ist die Bundesregierung einerseits durch eine zeitliche Beschränkung der Anfechtungsfrist als auch durch eine Änderung der Vermutungsregelungen und der Beweislast bei Zahlungserleichterungen nachgekommen“ betont Pakleppa.
Die auch im Baubereich verbreitete und bewährte Praxis, bei vorübergehenden Liquiditätsschwierigkeiten einen Zahlungsaufschub oder Ratenzahlungen zu vereinbaren und damit eine Art Überbrückungsfinanzierung zu gewähren, wird so auf rechtssicheren Boden gestellt. Hiervon profitieren Bauunternehmen in zweifacher Hinsicht. Zum einen können sie zukünftig wieder auf Zahlungsaufschübe bei ihren Materiallieferanten hoffen und zum anderen können sie ebenfalls mit Bauherrn Ratenzahlungen rechtssicherer vereinbaren.
Künftig soll überdies eine Vermutungsprivilegierung für Zahlungserleichterungen bestehen. So wird gesetzlich vermutet, dass Gläubiger, die ihren Schuldnern entsprechende Zahlungserleichterungen einräumen, zu diesem Zeitpunkt die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht kannten. Diese Maßnahme trägt der Kritik und den Forderungen der Bauwirtschaft Rechnung und führt dazu, dass künftig Insolvenzverwalter zu beweisen haben, dass der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit kannte. Bislang musste der Gläubiger seine Unkenntnis darlegen und beweisen.
„Der Gesetzentwurf weist praxisrelevante Verbesserungen auf und macht deutlich, dass die Sorgen und Belange der Bauwirtschaft in diesem Punkt ernst genommen wurden. Der Bundestag muss diesen Weg der Bundesregierung fortsetzen“, so Pakleppa.
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