Minister Backhaus erläutert geplante Änderungen im Landeswaldgesetz



Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus erläuterte heute im Rahmen der Landtagssitzung die vorgesehenen Änderungen des Landeswaldgesetzes. Mit der vorgelegten Gesetzesnovelle werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:

Der Schutz der Funktionen des Waldes soll weiter verbessert werden. Dabei finden sowohl neue fachlichen Erkenntnisse, wie auch die Entwicklungen des Europa- und Bundesrechtes Berücksichtigung.

Die Waldbesitzer sollen, soweit es mit den Schutzzielen vereinbar ist, von Bürokratie entlastet werden. Gleichzeitig wird die Rechtssicherheit der Forstbetriebe verbessert. "Ich betone, dass ein Waldgesetz den Waldbesitzern langfristige Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der Nutzung ihres Waldes geben muss. Wer ordnungsgemäß und nachhaltig arbeitet, muss erfolgreich und eigenverantwortlich wirtschaften können", sagte Dr. Backhaus.

Die Entwicklung der Forstpolitik bedarf der aktiven Mitwirkung aller Interessenvertreter und Interessierter. In den vergangenen Jahren wurde dieser partizipative Ansatz erfolgreich entwickelt. Mit der Gesetzesnovelle sollen daher die zivilgesellschaftlichen Instrumente weiter gestärkt werden, denn der Umgang mit Wald genießt ein breites öffentliches Interesse.

"Letztlich ist es auch das Ziel, einen prägnanten und verständlichen Gesetzestext den Menschen zur Verfügung zu stellen. Normen, die bereits im Allgemeinen Verwaltungs-, Ordnungs- und Organisationsrecht enthalten sind, bedürfen keiner Doppelregelung oder forstlichen Sonderregelung", hob Minister Backhaus hervor.

Bereits im Jahr 2007 waren alle Verbände aufgefordert, Vorschläge zur Entwicklung des Waldrechtes zu unterbreiten, was auf große Resonanz stieß. Auch die Verbandsanhörung zum Gesetzentwurf verdeutlichte ein breites öffentliches Interesse am Waldgesetz. "Im Ergebnis kann ich Ihnen einen Entwurf vorstellen, der die Interessen der Allgemeinheit und die betrieblichen Interessen der Waldbesitzer ausgewogen berücksichtigt", so der Minister.

"Es ist notwendig, den sich ändernden Anforderungen auch im Gesetz Rechnung zu tragen. So wurden die Aspekte des Bodenschutzes, des Grundwasserschutzes, der Bedeutung von Alt- und Totholz für die Biodiversität und die Anforderungen Europäischer Schutzgebiete als Kriterium ordnungsgemäßer Forstwirtschaft aufgenommen. Darüber hinaus wird der Schutz vor Übernutzung hiebsunreifer Waldbestände durch die Einführung eindeutiger Grenzwerte verbessert", erläuterte Minister Backhaus.

Für die 46.000 Waldbesitzer bringt dieses Gesetz weitere Vereinfachungen. Beispiele sind der Wegfall der Genehmigungspflicht von qualifizierten Forsteinrichtungswerken und die Streichung von Mindestanforderungen an Personen, die größere Forstbetriebe verwalten. Auch der Entfall der Genehmigungspflicht bei der Teilung kleiner Flächen oder die weitgehende denkmalpflegerische Gestaltungsfreiheit von Wald in Parkanlagen ist hier zu nennen.

"Besonders hervorheben möchte ich eine Neuregelung zum Reiten im Wald. Die bisherige Ausweisung eines anspruchsvollen Reitwegenetzes hat sich in der Vergangenheit grundsätzlich bewährt. Jedoch war es den Waldbesitzern rechtlich nicht möglich, ihre Waldwege eigenständig für das Reiten und Gespannfahren frei zu geben. Nunmehr sollen Reiter und Waldbesitzer neben dem ausgeschilderten Reitwegenetz zusätzlich eigene Vereinbarungen hierzu treffen können. Damit werden die Angebote für Reiter verbessert und Waldbesitzern wird die Möglichkeit gegeben, eigenverantwortlich zu handeln ohne dass zusätzliche bürokratische Hürden aufgebaut werden", sagte der Minister.

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Holzi am 14. Okt. 2010 um 13:16 Uhr
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